Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Der AN verfügt bereits über die notwendigen technischen, projektspezifischen und örtlichen Kenntnisse. Die erforderlichen
zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Herstellung von Gründungen der OLA-Bz-Maste, die durch
das HLV beim AN beauftragt sind. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem
relevanten Zeitverlust.