Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Im Bereich der vereinbarten Kabeltiefbauleistungen sind zusätzliche Leistungen in Form von Kabelkanalarbeiten, Freischnitt, Bestandsrohre zur Kabelbestimmung auftrennen, Verkehrssicherungsleistungen, Demontage, Lagerung und Wiedereinbau von Signalen, Aus- und Einbau von Kabelschachtabdeckungen, Ausführung einer Gleisquerung mit Gleis- und Tiefbauarbeiten, Kabelschutzrohre sowie Kabelschutzrohrbögen liefern und einbauen, Sand 0/2 als Ummantelung der Kabelschutzrohre liefern und einbauen, Kabelkleinschächte liefern und einbauen, Schienenfußklammern liefern und einbauen, Betonpflastersteine anpassen und neu verlegen und Betonsteinpflaster aufnehmen, lagern und wieder verlegen. Die Leistungen stehen im direkten Zusammenhang mit den sonstigen Kabeltiefbauarbeiten und sind zum Erreichen des Werkerfolgs der vereinbarten Leistungen zusätzlich zu erbringen.