Beschreibung der Beschaffung
Mit Hilfe des Rahmenvertrages wird die Leistung Bedarfs- und Einzelfallbezogen abgerufen.
Der Bedarf der Aufmessung entsteht vor allem nach Abschluss von Baumaßnahmen, u.a. durch fertig gestellte GBS-Maßnahmen, Sanierungen, Umbauten oder anderweitige Neu- bzw. Zubauten. Ganze Gebäude werden nur im Falle eines Zu-/Neubaus aufzumessen sein.
Das Aufmaß ganzer Gebäude oder betroffener Projektflächen sowie die Aufnahme der alphanummerischen Daten erfolgt auf Grundlage des Pflichtenheftes (Teil I-III) für die Gebäudedokumentation, die damit Bestandteil der Leistungsbeschreibung werden.
Die Erfassung der TGA ganzer Gebäude oder Teilflächen sowie die Aufnahme der alphanumerischen Daten erfolgt auf Grundlage des Pflichtenheftes (Teil IV) für die Gebäudedokumentation, die damit Bestandteil der Leistungsbeschreibung werden.
Die Leistung ist nach Abruf eigenverantwortlich durch den AN zu organisieren und auszuführen.
Termine sind selbstständig zu organisieren und zu verantworten. Mit den Leistungen ist, wenn nicht im Abruf etwas anderes gefordert, spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung (Datum des Einzelabrufes) zu beginnen. Sollte es zu Problemen bei der Auftragsausführung kommen, ist dieses dem AG unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.
Die Arbeiten können auch während des Schulbetriebes stattfinden. Um die Beeinträchtigung der Schulen so gering wie nötig zu halten, ist der Termin mindestens 3 Werktage vorher telefonisch mit dem SHM des jeweiligen Standortes abzustimmen.