Kriterien für die Bewertung der Projekte
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben vorbehaltlich Gewichtung durch das
Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten:
- Städtebauliches Konzept
- Architektonische und räumliche Darstellung
- Freianlagen und Erschließung
- Erfüllung des Raumprogramms und der Funktionalität unter Einbeziehung von Konstruktion, Energie, Ökologie und Nachhaltigkeit
- Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb