Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung des Aufbaus und Betriebs eines Remote Clinical Support Systems, eines digitalen, telemedizinischen Management- und Therapienetzwerkes für Intensivpatienten in Verbindung mit der Etablierung eines Patientendatenmanagementsystems auf Intensivstation. Bestandteil der Beschaffung soll insbesondere ein 24/7/365-Remote-Facharztservice für Intensivstationen in Echtzeit sein.
Der Auftraggeber hat dazu eine Markterkundung durchgeführt und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorstehenden Anforderungen derzeit nur durch das neu entwickelte System und die Dienstleistungen der Auftragnehmerin erfüllt werden. Nur diese ist in der Lage, die benötigten IT-Dienstleistungen zusammen mit der intensivmedizinischen Leistung integriert aus einer Hand zu erbringen.
Daher ist nur die Auftragnehmerin in der Lage, den vorliegenden Auftrag auszuführen. Die Beschaffung der Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist vorliegend nach § 14 Abs.4 Nr. 2 lit. b) VgV zulässig, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.