719087-2022 - ErgebnisDeutschland-Heidelberg: Wolfram
OJ S 248/2022 23/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Institut für Kernphysik
Postanschrift: Saupfercheckweg 1
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail: einkauf@mpi-hd.mpg.de
Telefon: +49 6221516206
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mpi-hd.mpg.de/mpi/de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Eingetragener Verein
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Wolfranverbundwerkstoff
Referenznummer der Bekanntmachung: PO_4737834
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
14755000 Wolfram
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vertrags ist der Erwerb von 700 Platten an Wolframverbundswerkstoff mit den Maßen pro Platte von 25 x100 x 200 mm (Toleranz: +-1mm) und einer Dichte von 18,5 g/cm3 unter dem Produktnamen „HPM 1850“.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 100,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
14755000 Wolfram
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Max-Planck-Institut für Kernphysik Saupfercheckweg 1 69117 Heidelberg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vertrags ist der Erwerb von 700 Platten an Wolframverbundswerkstoff mit den Maßen pro Platte von 25 x100 x 200 mm (Toleranz: +-1mm) und einer Dichte von 18,5 g/cm3 unter dem Produktnamen „HPM 1850“.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Hohe Reinheitsanforderungen / Gewichtung: 50
Kostenkriterium - Name: Spezieller Anlagen um Reinhait zu gewährleisten / Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
Erläuterung:
Das Ziel des Experiments ist es kohärente Neutrino Kernstreuung mit möglichst hoher Statistik an
einem Kernkraftwerk nachzuweisen, es handelt sich um ein Nachfolgeprojekt des CONUS
Experiments.
Zu den Voraussetzungen für eine erfolgreiche Detektion gehört eine möglichst gute Unterdrückung
der Umgebungsstrahlung. Insbesondere da das Experiment nahe am Reaktorkern aufgebaut werden
muss für einen hohen Neutrinofluss, aber damit gleichzeitig mit erhöhter Umgebungsstrahlung, z.B.
N16 Zerfälle aus dem Kühlkreislauf, zu rechnen ist. Konventionell wird Blei als
Abschirmungsmaterial verwendet innerhalb eines zwiebelschalenförmigen Aufbaus zusammen mit
Schichten von Materialien wie Polyethylen und Plastikszintillatoren.
Wolfram bzw. Wolframverbundswerkstoffe haben jedoch durch die fast doppelt so hohe Dichte und
in Folge dessen dünneren Schichten bei derselben Abschirmungswirkung den Vorteil, dass die
Größe der Abschirmung signifikant reduziert werden kann. Insbesondere wird dadurch auch eine
signifikante Reduktion des Gesamtgewichts erreicht, was aus statischen Gründen eine
Grundvoraussetzung für den Aufbau des Experiments an der geplanten Stelle nahe am Reaktorkern
ist. Zudem kann auch an den anderen Materialien wie zB. Plastikszintillatoren gespart werden und
die Kühlung der Detektoren innerhalb der Abschirmung, die durch eine Verbindung aus Kupfer
nach außen erfolgt, wird durch die kürzeren Distanzen durch die kleinere Abschirmung erleichtert.
Es ist jedoch nicht möglich, beliebige Wolframplatten für die Abschirmung zu verwenden. Erhöhte
radioaktive Kontaminationen des Materials könnten das Experiment erheblich stören und das
Neutrinosignal überdecken. Studien mit Wolfram von verschiedenen mit einem Gammaspektrometer hier am MPIK haben gezeigt, dass kein anderer Hersteller Platten mit vergleichbar geringen radioaktiven Kontaminationen in 232Th Zerfallskette, der zweiten Hälfte der 238U Zerfallskette und 40K liefern kann wie HC Starck. Die
genaue Zusammensetzung des Wolframpulvers zur Herstellung der Platten wurde dann von uns
zusammen mit dem HC Starck weiterentwickelt um die für das Experiment erforderliche Qualität
zu erreichen. Die Platten aus dem Wolframverbundswerkstoff „HP50“ von HC Starck erfüllen
durch ihre hohe Dichte von 18.5g/cm^3 (Faktor 1,6 größer als von Blei) und ihre große Reinheit im
radioaktiven Sinne genau die vom Experiment gestellten Anforderungen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: PO_4737834
Bezeichnung des Auftrags:
Wolframverbundwerkstoff
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
01/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: H.C. Starck Hermsdorf GmbH
Postanschrift: Robert-Friese-Straße 4
Ort: Hermsdorf
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
Postleitzahl: 07629
Land: Deutschland
E-Mail: info@hcstarcksolutions.com
Telefon: +49 36601922111
Internet-Adresse: https://www.hcstarcksolutions.com/
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine von Anfang an bestehende Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages kann gemäß § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/12/2022