719353-2022 - ErgebnisDeutschland-Halle: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
OJ S 248/2022 23/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Reideburger Str. 47
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06116
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle-FB4@lau.mwu.sachsen-anhalt.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuer-umweltschutz-sachsen-anhalt-lau/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
43.12_01_2022_Ortolan
Referenznummer der Bekanntmachung: 43.12_01_2022_Ortolan
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Brutbestand der Anhang 1-Art Ortolan (Emberiza hortulana) ist im Jahr 2023 landes-weit innerhalb des bekannten Verbreitungsgebiets auf Probeflächen zu erfassen. Dazu sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Straße 47 06116 Halle (Saale)
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Teilleistung 1: Methodische Vorbereitung der Erfassung
1. Darstellung des Ist-Standes der Brutverbreitung auf Basis von Blättern der Topo-grafischen Karte 1 : 25.000
Zusammenstellung der Daten zur Brutverbreitung des Ortolans in Sachsen-Anhalt auf Basis der Ergebnisse der bundesweiten Brutvogelkartierung 2005-2009 sowie von Daten aus www.ornitho.de aus den Jahren 2010 bis 2022 zum Ortolan auf Ba-sis von TK 25. Bei ornitho-Daten ist der Brutzeit-Code B2 ab 10.05. als Mindestkri-terium anzusetzen. Die auf TK25 bezogene Gesamtverbreitungskarte stellt den Gesamtuntersuchungsraum für die Erfassung 2023 dar.
2. Auswahl von Probeflächen innerhalb des aktuellen Verbreitungsgebietes
Innerhalb des Gesamtverbreitungsgebietes des Ortolans in Sachsen-Anhalt sind insgesamt bis zu 350 Probeflächen abzugrenzen. In jedem von der Art besetzten Blatt der TK25 sind Probeflächen einzurichten. Jede Probefläche entspricht einem vollen Halbminutenfeld entsprechend der Abgrenzungen in www.ornitho.de.
TK25 m...
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 218-624658
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
43.12_01_2022_Ortolan
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt; Vergabekammern-Geschäftsstelle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die
Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20/12/2022