Es handelt sich um ein Alleinstellungsmerkmal des Auftragnehmers nach § 14 (4) Nr. 2 b) und c) VgV. Das System i2 Analyst's Notebook wurde durch den Auftragnehmer entwickelt und von der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen in Betrieb genommen. Der Auftragnehmer ist laut Bestätigung der i2 group der zugelassene Support Providing Partner für die benötigten Lizenzen, und damit allein autorisiert, diese Software-Lizenzen zu verlängern.