Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Für die Umsetzung der OLA-Maßnahme ist eine zusätzliche Vermessung für die Festlegung der Maststandorte erfordlich,
damit die Ausführungsplanung erfolgen kann. Der AN ist für die Überwachung der auszuführenden Leistungen im Projekt
zuständig. Daher kann aus Gewährleistungs- und Koordinationsgründen diese Leistung nur durch diesen AN ausgeführt werden.
Die Umsetzung des Projektes ist im Gesamtterminplan fest eingeplant. Eine Verschiebung würde die
Zusammenhangsmaßnahmen des Projektes gefährden.