720239-2022 - ErgebnisDeutschland-Schleswig: Feuerwehrfahrzeuge
OJ S 248/2022 23/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Schleswig
Postanschrift: Rathausmarkt 1
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH
E-Mail: sutter@bbs-planung.de
Telefon: +49 40/609458265
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schleswig.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bbs-planung.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
FW Schleswig - Lieferung eines MTW für die Feuerwehr (1 Los)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34144210 Feuerwehrfahrzeuge
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Stadt Schleswig beabsichtigt die Beschaffung eines Mannschaftstransportes (MTW) für die Feuerwehr.
Die Vergabe des Beschaffung Fahrgestell und der feuerwehrtechnische Ausbau erfolgt in einem Los. Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
34144210 Feuerwehrfahrzeuge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Hauptort der Ausführung: Stadt Schleswig
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Es soll ein Mannschaftstransportwagen für die Feuerwehr angeschafft werden. Es ist ein geeignetes Fahrgestell sowie der beschriebene feuerwehrtechnische Ausbau zu liefern.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Lieferzeit / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Technische Merkmale / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Service Merkmale / Gewichtung: 20 %
Preis - Gewichtung: 60 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionen können im Fahrgestell gegen Aufpreis benannt werden. Der Angebotspreis ist als Grundpreis ohne Optionen anzugeben und zu werten. Details sind der Leistungsbeschreibung Los 1 zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Angabe unter II.2.7 ist so zu verstehen, dass eine Lieferung bis Ende Dez. 2023 zu erfolgen hat.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 206-587121
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der Auftraggeber plant eine erneute Ausschreibung mit 2 bauglichen Fahrzeugen im Jahr 2023/2024 durchzuführen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 104
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Fax: +49 431988464
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Beerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19/12/2022