Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Aufgrund örtlicher Gegebenheiten müssen die Randwegübergänge von Überbau zu Erdkörper konstruktiv mittels
Winkelstützen angepasst werden. Zudem sind infolge der Herstellung des neuen Vorsignals Arbeiten an der Kabeltrasse
(Aufdeckeln, Kabeltrog reinigen, Zudeckeln) sowie das Versetzen der zum Signal gehörigen Signalbaken notwendig. Da von
diesen Arbeiten der IBN-Termin abhängig ist, ist ein AN-Wechsel hier aus terminlichen Gründen nicht möglich.