720337-2022 - AuftragsänderungDeutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
OJ S 248/2022 23/12/2022
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Miehle, Joachim
E-Mail: Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI30927
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Karlsruhe
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 28/11/2019 Ende: 14/07/2022
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 236-580314

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 18FEI30927
Bezeichnung des Auftrags:
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
28/11/2019
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20/12/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Karlsruhe
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 28/11/2019 Ende: 14/07/2022
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
LÄA 30 Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der
anschließenden Identifikation von notwendig werdenden Maßnahmen wurde erkannt, dass zur Sicherstellung der geschuldeten
Umsetzung der BIM-Anwendungsfälle (4D und 5D) über alle weiteren Leistungsphasen Grundlagenfachmodelle für
Ingenieurbauwerke Lärmschutzwände (IB LS) benötigt werden.
Diese Grundlagenfachmodelle müssen den vorgegebenen Rahmenbedingungen und Parameter des AG entsprechen.
Um dies sicherzustellen, wurde vorab in verschiedenen Terminen anhand eines Präzendesfalls ein gemeinsames Verständnis
geschaffen und das übergreifende, strategische Vorgehen dazu detailliert besprochen. Auf Basis dieser Ergebnisse sind die nun
zusätzlich anfallenden Leistungen erforderlich, um die geschuldeten Leistungen gemäß des bestehenden Arch./Ing. Vertrags in
der Lph 2 erbringen zu können.
Diese zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung für den AG nicht vorhersehbar, die zusätzlichen
Leistungen in Form von der Erstellung von planungsunterstützenden Grundlagenfachmodellen sind jedoch nötig zur Erfüllung des
Werkvertrages des AN.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Durch die bereits stattgefundene Befassung der Planungsgemeinschaft mit den Bestandsdaten/-grundlagen ist diese besonders qualifiziert, die noch für die Planung des Projektes benötigten Informationen zu sammeln um anschließend die
Grundlagenfachmodelle IB LS zu erstellen. Somit kann sichergestellt werden, dass keine bereits vorhandenen Informationen
nochmals abgefragt, recherchiert und aufgenommen werden. Das Risiko der doppelten Bearbeitung wird damit wesentlich
reduziert. Bei Einbindung Dritter entstehen in diesem Fall überflüssige Schnittstellen welche vorraussichtlich Qualitätsverluste
sowie eine Vielzahl von zusätzlichen Prüfschleifen mit sich ziehen. Die zusätzlichen Schnittstellen und entstehenden Prüfschleifen
würden das Projekt enorm verzögern. Eine Verzögerung des Projektes, Doppel- / Nacharbeit sowie zusätzliche Prüfläufe und
Abstimmungsrunden ziehen höhere Kosten für das Projekt nach sich weshalb ein AN Wechsel als nicht wirtschaftlich angesehen
wird.
Um die zusätzlichen Leistungen zu erbringen, muss der AN die vorliegenden Unterlagen sichten, prüfen und nach den
Festlegungen erneut bewerten und letzten Endes für alle Fachmodelle kompatible Grundlagenfachmodelle erzeugen. Zusätzlich
sind weitere Zulieferungen und Ergänzungen für die Ingenierbauwerke Lärmschutzwände in der A-/O-Liste und auch im BAP
notwendig. Diese Vorgänge führen bei einem AN der bisher nicht mit dem Projekt befasst ist nicht nur zu terminlichen
Verzögerungen, sondern auch zu zusätzlichen Kosten welche durch Einarbeitung ins Projekt/ Vorhaben entstehen. Des Weiteren
entstehen durch eine Hinzunahme von Dritten weitere Schnittstellen, welche ebenfalls zusätzliche Abstimmungsrunden sowie
Auszug EU-Standardformular 20 – Bekanntmachung einer Änderung (208.1403V07) Seite 2
Gültig ab: 18.04.2016
Terminverzögerungen mit dem AG und der Planungsgemeinschaft mit sich bringen. Diese zusätzlichen Schnittstellen bergen ein
hohes Risiko an Qualitätsverlust und führen unbestritten zu Mehrkosten bei der Planungsgemeinschaft.
VII.2.3.
Preiserhöhung