720427-2022 - ErgebnisDeutschland-Palling: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
OJ S 248/2022 23/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Palling
Postanschrift: Am Bräuanger 1
Ort: Palling
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83349
Land: Deutschland
E-Mail: c.kschoemin@baumanagement-rosenheim.de
Telefon: +49 80313910780
Fax: +49 80313910789
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Sanierung u energetische Ertüchtigung Grundschule Palling - Leistungen gem. § 55 HOAI - LPH 1-9; ELT
Referenznummer der Bekanntmachung: 057-03
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Sanierung u energetische Ertüchtigung Grundschule Palling - Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI - LPH 1 - 9; Anlagengruppe 4, 5, 6, 7 (weitere Angaben - siehe II.2.4 und Verdingungsunterlagen).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI - LPH 1 - 9; Anlagengruppe 4, 5, 6, 7; Gegenstand des Planungsauftrags ist die Sanierung der Grundschule Palling mit einer Bruttogrundfläche von insgesamt 3.654,99m² und mit durchschnittlich ca. 125 Schülern in brandschutztechnischer, energetischer und allgemein technischer Hinsicht sowie gegebenenfalls eine Änderung der Grundrisse einzelner Klassenzimmer in Anpassung zeitgemäßer pädagogischer Konzepte-Gebäudezustand: Das Grundschulgebäude wurde im Jahr 1985 errichtet und im Jahr 1999 um einen Anbau für die damals noch vorhandene Teil-Hauptschule (1.-6. Klasse) erweitert. Im Anschluss an das Gebäude befinden sich 2 Turnhallen.Das Gebäude befindet sich in einem altersgemäßen Zustand. Es wurden wurden keine größeren Sanierungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt, sondern lediglich größere Schäden von der Substanz abgewehrt bzw. begrenzt.Der energetische Standard entspricht überwiegend noch dem Stand der Technik des Herstellungsjahres. Es bestehen teilweise Feuchteschäden an Fenstern und Außenfassaden.Das Gebäude weist erhebliche Mängel im Brandschutz auf. Darüber hinaus das Landratsamt Traun-stein die Erstellung eines prüffähigen Brandschutzkonzeptes mit entsprechendem Bauantrag angefordert.Die vorhandenen Leitungsstränge für EDV und Kommunikationstechnik sind nicht leistungsfähig genug , die Schule mit zeitgemäßer Kommunikationstechnik zu versorgen. Bis zum Hausanschluss liegt ein Glasfaseranschluss vor.Die vorhandenen Klassenzimmer sind in Teilen sehr klein (sh. Bestandsplan). Mehr Flexibilität für den schulischen Alltag könnte durch die Vergrößerung oder Zusammenlegung von Räumen geschaffen werden.Die Sanitäranlagen entsprechen in ihrer Dimensionierung nicht mehr den tatsächlichen Bedarf, der Zustand ist allgemein als sanierungsbedürftig zu betrachten. Die Sanitäranlagen befinden sich im optisch-technischen Zustand der Herstellungsjahre.Die große Fensterfront des Gebäudes führt zu einem Überhitzen der Räumlichkeiten und zu hoher Blendwirkung in den Frühlings- und Sommermonaten. Es bestehen keine adäquaten Verdunklungs- und Verschattungsmöglichkeiten. Eine fehlende Dämmung führt in einigen Klassenzimmern zu unverhältnismäßigen Temperaturen in Sommer und Winter. Die Schulfamilie hält eine Aufwertung des gesamten Schulgebäudes in eine freundlich-helle Umgebung für wünschenswert, um den Unterrichtsanforderungen in zukünftigen Jahren gerecht werden zu können.Im Schulgebäude selbst könnten einige Räume von Vereinen oder für Maßnahmen der Erwachsenenbildung genutzt werden, wenn die entsprechenden baulichen Voraussetzungen für eine multi-funktionale Nutzung für schulische und außerschulische Nutzung gestärkt werden.Zielsetzung der Sanierung: Ziel der Sanierung ist die bauliche und planerische Schaffung eines Schulgebäudes, das die bestehenden öffentlich-rechtlichen Vorgaben, insbesondere des Brandschutzes, erfüllt, sich in einem zeitgemäßen, dem allgemein anerkannten Stand der Technik entsprechenden bautechnischen Zustand befindet, ein zeitgemäßes Umfeld für pädagogisch hochwertigen Unterricht bietet und ein energetisch zeitgemäß saniertes Gebäude darstellt. Derzeit wird der gesamte Gebäudekomplex inklusive beider Turnhallen mit Heizöl beheizt. Für die mittelfristige Zukunft ist die Möglichkeit zu schaffen, den Gebäudekomplex mittels Fernwärme, die z.B. aus der Geothermie oder anderen Fernwärmesystemen stammen kann.Im Zuge der Sanierung sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, im Bedarfsfalle die Dachflächen für Sonnenenergie nutzbar machen zu können.Die Gemeinde Palling beabsichtigt die Sanierung in Bauabschnitten. Als Zeitschiene werden momentan 8 Jahre ins Auge gefasst, innerhalb denen die Sanierung abgewickelt sein sollte.Die IT-Infrastruktur ist so zu ertüchtigen, dass Sie ausreichend Reserven bietet, um auch zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung gerecht werden zu können.Zielfindungsphase: Der eigentlichen Planung hat eine Zielfindungsphase vorauszugehen, in welcher gegebenenfalls ergänzende Bestandsaufnahmen stattfinden und die planerischen Ziele in Abstimmung mit der Auftraggeberin konkretisiert werden sollen. Die Gemeinde beabsichtigt den Erhalt des Gebäudes. Ein Abriss und/oder Ersatzneubau ist nicht beabsichtigt.Kostenannahme und Förderungen: Eine überschlägige Kostenannahme anhand des umbauten Raumes liegt bei ca. 3,5 Millionen Euro (Förderungen sind hier noch nicht berücksichtigt). Eine Konkretisierung des Kostenrahmens hat im Rahmen der Zielfindungsphase zu erfolgen. Förderungen: Für die Maßnahme sollen die größtmöglichen Förderungen abgerufen werden. Neben der Schulbauförderung sollen hier v.a. auch Förderungen für energetische Maßnahmen ins Auge gefasst werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Im Auftragsfall werden die Leistungspflichten durch die dem Vertrag zu Grunde liegenden ZVB detailliert bestimmt. Bitte erläutern Sie, wie Sie die Erbringung der einzelnen Leistungen anbieten. / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Wie gestalten Sie Ihre Zusammenarbeit und Kommunikation mit den anderen Projektbeteiligten und dem Auftraggeber? / Gewichtung: 3
Qualitätskriterium - Name: Welche Methoden zur Kosten- und Terminverfolgung haben Sie und wie gehen Sie bei Kosten- bzw. Terminabweichungen vor? / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Umgang mit öffentlichen Projekten (AG), Vergabeverfahr4en (öffentliche/offene Verfahren), produktneutaler Ausschreibung, sowie dem Vergabehandbuch Bayern? / Gewichtung: 3
Qualitätskriterium - Name: Wie werden Sie Ihre grundsätzliche Verfügbarkeit gewährleisten? Wie stellen Sie sich die Bauleitertätigkeit, insbesondere in Bezug auf die Verfügbarkeit, vor? / Gewichtung: 3
Qualitätskriterium - Name: Wie stellen Sie sich die Teilnahme und den Ablauf der Jour-Fixe vor? / Gewichtung: 3
Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatzplan / Gewichtung: 6
Qualitätskriterium - Name: Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters / Gewichtung: 6
Qualitätskriterium - Name: Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Berufserfahrung des vorgesehenen Fachbauleiters / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Erstüberlegung zur Auslegung und Festlegung der erforderlichen Komponenten. / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Darlegung der Abhängigkeiten, die sich aus der laufenden Objektnutzung ergeben. / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Weitere Herausforderungen des konkreten Projekts. / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Schwerpunktsetzung der Präsentationspunkte / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Zeitmanagement des Bieters im Rahmen der Präsentation. / Gewichtung: 3
Qualitätskriterium - Name: Antworten auft fachliche Nachfragen des Gremiums. / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Welche Vertretungsregelungen im Urlaub- und Krankheitsfall sehen Sie vor? / Gewichtung: 3
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 10
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 140-399839
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/12/2022