Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Verg-Los 1:
44 t Rückbau Überbau Stahlkonstruktion, 1.689 m² Abbruch Widerlager und Flügel, 124 m³ Abbruch Mauerwerk, 5,5 t Abdichtung und Beschichtungen entfernen, 96 m Brückengeländer Rückbau, 5.894 m³ Bodenaushub, 710 m³ Stahlbeton, 122 m² Schutzbeton, 38 m³ Bewehrter Beton Randkappen, 218 t Betonstabstahl
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Tagen: 1
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 21FEI50102
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Verg.-Los 1 K37
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 30/05/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Osterburger Straßen-, Tief- und Hochbau GmbH
Postanschrift: Am Schaugraben 5
Ort: Osterburg (Altmark)
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: 39606
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 2 136 884,79 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 21/12/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 45221110 Bau von Brücken
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Verg-Los 1:
44 t Rückbau Überbau Stahlkonstruktion, 1.689 m² Abbruch Widerlager und Flügel, 124 m³ Abbruch Mauerwerk, 5,5 t Abdichtung und Beschichtungen entfernen, 96 m Brückengeländer Rückbau, 5.894 m³ Bodenaushub, 710 m³ Stahlbeton, 122 m² Schutzbeton, 38 m³ Bewehrter Beton Randkappen, 218 t Betonstabstahl
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Tagen: 1
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 2 136 884,79 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Osterburger Straßen-, Tief- und Hochbau GmbH
Postanschrift: Am Schaugraben 5
Ort: Osterburg (Altmark)
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: 39606
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
LÄA019 zus. Rückbau Wildschutzzaun gemäß AO DB AG
Mehrkosten aus Rückbau Wildschutzzaun gem. Anordnung 06 DB
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Im Bereich des Bauwerkes EÜ K37 wurden auf einer bereits umgesetzten Kompensationsmaßnahme alte, zu Teil nicht mehrintakte, Wildschutzzäune entdeckt. Durch den AG wurde angeordnet, diese zurückzubauen. Durch den Einsatz von Personalund Geräten entstehen Mehrkosten. Es handelt sich hierbei um eine zusätzliche Leistung.Der Ort der Leistungserbringung befindet sich in der unmittelbaren Nähe des Baufeldes der EÜ K37. Der Einsatz weitererUnternehmer würde den AN ggf. behindern. Die Leistungen müssen daher von einem Verantwortlichen ausgeführt werden.Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässtkeine Zeitverzögerungen zu. Ausfall oder Wechsel eines AN kann für das Gesamtprojekt eine Gefährung der IBN bedeuten.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)