2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 28k Medienfreimachung Querbahnsteig Hbf München
Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45224
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
II.1.3.
Art des Auftrags Bauauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 31518200 Notbeleuchtungsanlagen, 31682300 Mittelspannungsanlagen, 42512300 Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, 44115500 Sprinkleranlagen, 45251200 Bau von Heizzentralen, 45315100 Elektrotechnikinstallation, 45331100 Installation von Zentralheizungen, 45331200 Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 07/09/2020Ende: 31/10/2021
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 178-430755
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 20FEI45224
Bezeichnung des Auftrags:
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 28k Medienfreimachung Querbahnsteig Hbf München
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 28/08/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 21/12/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 31518200 Notbeleuchtungsanlagen, 31682300 Mittelspannungsanlagen, 42512300 Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, 44115500 Sprinkleranlagen, 45251200 Bau von Heizzentralen, 45315100 Elektrotechnikinstallation, 45331100 Installation von Zentralheizungen, 45331200 Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
München
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 07/09/2020Ende: 31/10/2021
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
47 - Im Rahmen der Leistung zur „Freischaltung westliche Erweiterung“ mussten auch Technikräume für DB KT und Mobilfunk im Bereich Posttunnel errichtet werden. Dies beinhaltet ELT-Versorgung, Trassenplanung der Zuleitungen und die bauliche Planung sowie die dazugehörigen Bauleistungen. Diese Arbeiten sind nicht Bestandteil des Haupt-LV.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
47 - Diese Maßnahme war nicht absehbar, da erst nach Vergabe des Hauptauftrages die Notwendigkeit der Änderung des Projekts erkannt wurde.