720667-2022 - ErgebnisDeutschland-Wuppertal: Profile
OJ S 248/2022 23/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: WSW mobil GmbH
Postanschrift: Bromberger Str. 39 - 41
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42281
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Konzerneinkauf
E-Mail: farid.irchad@wsw-online.de
Telefon: +49 202569-3271
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wsw-online.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung Sonderprofile aus Aluminium
Referenznummer der Bekanntmachung: 500419
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
44334000 Profile
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung von Sonderprofilen aus Aluminium als Ersatz der verbauten Holzdielen in den Haltestationen der Wuppertaler Schwebebahn.
Lieferzeitraum 2022 - 2023.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: WSW mobil GmbH Bromberger Str. 39 - 41 42281 Wuppertal Gerüstbauwerkstatt Gutenbergstr. 50 in Wuppertal
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Sonderprofilen aus Aluminium als Ersatz der verbauten Holzdielen in den Haltestationen der Wuppertaler Schwebebahn.
Lieferzeitraum 2022 - 2023.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 174-493763
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Der Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 0190/500/45380699
Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von Sonderprofilen aus Aluminium
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
14/12/2022
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation und für die Abgabe des Angebotes ist eine Registrierung erforderlich.
2. Das Angebot enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben auch einen Vordruck einer Bietergemeinschaftserklärung. Das Angebot ist mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung über den Vergabemarktplatz Rheinland bis zu der dort genannten Frist hochzuladen. Postalisch abgegebene Angebote werden nicht akzeptiert.
3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Angebotsfrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden.
4. Die geforderten Eignungsnachweise können (teilweise) auch über die Angabe einer PQ-Nummer des PQVereins nachgewiesen werden.
5. Bietergemeinschaften haben dem Auftraggeber eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter zu benennen (Federführer). Es ist ein Verantwortlicher Ansprechpartner zu benennen und der Nachweis für dessen Bevollmächtigung durch sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften ist unzulässig. Die gleichzeitige Beteiligung eines Unternehmens als Bieter wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist unzulässig, soweit davon auszugehen ist, dass der Bieter aufgrund seines Leistungsanteils oder aufgrund anderer Umstände bei dem anderen Bieter Kenntnis von dessen Angebotskalkulation erhält. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bietergemeinschaft sind grds. bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Ein Wechsel in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft während des Vergabeverfahrens erfordert ggf. eine erneute Eignungsprüfung und kann u. U. zum (nachträglichen) Ausschluss vom weiteren Verfahren führen. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft im Angebot zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
6. Ihre Rechnung können Sie auch als XML-Datei einreichen. Die entsprechende E-Mail-Adresse teilen wir mit der Beauftragung mit.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDGDBTG
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter einen von ihm erkannten/erkennbaren Vergabeverstoß nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19/12/2022