Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
NT- 31: auf MKA31 und 19: Aufgrund fehlender Baufreiheit, insbesondere durch die unübersichtliche Kabellage mit für die
Umverlegung und den Rückbau erforderlichen Zwischenzuständen und zu koordinierenden Kabelspleißarbeiten.
Zu Beginn der Leistungserbringung waren die Leistungen noch nicht im Hauptvertrag
erfasst. Diese zusätzlichen Ausführungen sind notwendig und für die Realisierung
und erfolgreichen Abschluss des Projektes unverzichtbar.
Als Technisch Grunden die gegen ein AN-Wechsel in frage kommen, könnte unter allem:
- Platzmangel für die BE -Fläche,
- gegenseitige Behinderung
- Gewährleistung,
- Baustop, genannt werden