721323-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Umwelttechnische Beratung – Erstellung einer Schmutzfrachtberechnung nach DWA-A 102
OJ S 210/2025 31/10/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungZweckverband Abwasserbeseitigung Mittlerer Itzgrund
E-Mailinfo@grub-am-forst.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelErstellung einer Schmutzfrachtberechnung nach DWA-A 102
BeschreibungDer Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe einer Dienstleistung zur Erstellung einer Schmutzfrachtberechnung nach dem Regelwerk DWA-A 102 für den Verbandsbereich des Zweckverbands Abwasserbeseitigung Mittlerer Itzgrund.
Kennung des Verfahrens933ddbd7-7c02-402c-999f-ee48614b42f4
Interne Kennung80795-2025
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71313000 Umwelttechnische Beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftCoburger Str. 23  
StadtGrub a. Forst.
Postleitzahl96271
Land, Gliederung (NUTS)Coburg, Landkreis (DE247)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende RechtsvorschriftEs gelten alle maßgeblichen grenzüberschreitenden Vorschriften im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
KorruptionDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
BetrugDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelErstellung einer Schmutzfrachtberechnung nach DWA – A 102
BeschreibungDer Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe einer Dienstleistung zur Erstellung einer Schmutzfrachtberechnung nach dem Regelwerk DWA-A 102 für den Verbandsbereich des Zweckverbands Abwasserbeseitigung Mittlerer Itzgrund. Die zu erbringende Leistung erstreckt sich auf das gesamte Einzugsgebiet der Kläranlage Meschenbach. Dieses hat eine Größe von etwa 800 ha, mit einer Kapazität von etwa 23.000 Einwohnerwerten und einem Mischwasserzufluss von 200 l/s. Es sind 5 Gemeinden (einige nur zu Teilen), welche jeweils ihre eigenen Kanalnetze betreiben, über insgesamt fast 13 km Verbandsammler an die Kläranlage angeschlossen. Die derzeitig genehmigten Bemessungsfrachten liegen bei 1.278 kg/d für CSB und 1.380 kg/d für BSB5. Im Einzugsgebiet der Kläranlage befinden sich derzeit 35 Bauwerke für die Regenwasserbehandlung bzw. -entlastung: 4 Durchlaufbecken (DLB), 17 Fangbecken (FGB), 8 Stauraumkanäle mit unten liegender Entlastung (SKU) und 6 Regenüberläufe (RÜ).
Interne Kennung80795-2025
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71313000 Umwelttechnische Beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftCoburger Str. 23  
StadtGrub a. Forst
Postleitzahl96271
Land, Gliederung (NUTS)Coburg, Landkreis (DE247)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns02/03/2025
Enddatum der Laufzeit31/03/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Schmutzfrachtberechnung), fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von - bis einschließlich 1 Mitarbeiter mit 0 Punkten, - mehr als 1 Mitarbeiter bis einschließlich 2 Mitarbeiter mit 1 Punkt, - mehr als 2 Mitarbeiter bis einschließlich 3 Mitarbeiterin mit 2 Punkten, - mehr als 3 Mitarbeiter bis einschließlich 4 Mitarbeiterin mit 3 Punkten, - mehr als 4 Mitarbeiter bis einschließlich 5 Mitarbeiterin mit 4 Punkten, - mehr als 5 Mitarbeiter mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)100,00

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrages, d. h. im Bereich Schmutzfrachtberechnung in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von - unter bis einschließlich EUR 500.000,00 mit 0 Punkten, - mehr als EUR 500.000,00 bis einschließlich EUR 750.000,00 mit 1 Punkt, - mehr als EUR 750.000,00 bis einschließlich EUR 1.000.000,00 mit 2 Punkten, - mehr als EUR 1.000.000,00 bis einschließlich EUR 2.000.000,00 mit 3 Punkten, - mehr als EUR 2.000.000,00 bis einschließlich EUR 3.000.000,00 mit 4 Punkten, - mehr als EUR 3.000.000,00 mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)100,00

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZur Bewerberauswahl werden drei Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft im Referenzzeitraum seit 01/2018, die den in der Bekanntmachung sowie im Teilnahmeantrag (Bewerberformular) genannten Anforderungen entsprechen, anhand folgender Kriterien bewertet: • Maßnahme im Bereich Schmutzfrachtberechnung nach DWA-A 102 bzw. (ATV-)Arbeitsblatt A 128 • Maßnahme für einen öffentlichen Auftraggeber bzw. auf kommunaler Ebene bei Unternehmen vergleichbarer Größe • Maßnahme in einem Einzugsgebiet von über 600 ha mit mindestens 15.000 Einwohnerwerten oder in einem Einzugsgebiet vergleichbarer Größe Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als drei Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Wertungskriterien für die Wertung der Referenzen am besten entsprechen. Mindestens eine Referenz muss sämtliche drei Kriterien kumulativ erfüllen, damit weitere Referenzen in die Bewertung einbezogen werden können. Erfüllen die weiteren Referenz eines dieser 3 Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teil-punkt. Erfüllen danach die maximal drei wertbaren Referenzen alle Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 9 Teilpunkten erreicht – vorausgesetzt eine Referenz erfüllt die drei Kriterien kumulativ. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: - 0 bis 1 Teilpunkte: 0 Punkte, - 2 bis 3 Teilpunkte: 1 Punkt, - 4 bis 5 Teilpunkte: 2 Punkte, - 6 bis 7 Teilpunkte: 3 Punkte, - 8 Teilpunkte: 4 Punkte und - 9 Teilpunkte: 5 Punkte.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)300,00

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Erklärung zu Maßnahme zur Selbstreinigung nach § 125 GWB
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge0,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungGemäß den Positionen im Angebotsformular (Honorarangebot) ist für alle verfahrensgegenständlichen Dienstleistungen ein Gesamtpauschalhonorar verbindlich einzureichen. Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Pauschalpreisangebot erhält 5 Punkte, alle weiteren Pauschalpreisangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Pauschalpreisangebot und dem jeweiligen weiteren Angebot mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl250
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungDer Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrenstechnischen Anforderungen darzustellen. Für das schriftliche Konzept gelten folgende Vorgaben: Das schriftliche Konzept, in dem der Bieter mindestens stichpunktartige Ausführungen zu den Zuschlagskriterien macht, soll maximal 10 Seiten umfassen. Beispiele, Schemata, Schaubilder etc. sind erwünscht, sollen aber in den Text integriert werden und Bestandteil der 10 Seiten sein. Kriterien: 1. Qualität der beabsichtigten konzeptionellen Herangehensweise (max. 150 Punkte) a. Darstellung der Sicherstellung des nachhaltigen Projekterfolgs (Umsetzungskonzept für kommunales Entwässerungssystems für eine wasserbewusste Siedlungsentwicklung) - Punkte 0 bis 5, Faktor 10 b. Darstellung der Vorgehensweise zur Sicherstellung einer termingetreuen Planung und Ausführung - Punkte 0 bis 5, Faktor 10 c. Darstellung der Vorgehensweise zur Nutzung und Bereitstellung der gewählten Softwaretools zur Ermittlung und Bewertung der abwasserseitigen Einträge - Punkte 0 bis 5, Faktor 10 2. Konzeptionelle Darstellung des Projektmanagements und des Projektteams (max. 100 Punkte) a. Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit projektbezogenen Unterlagen und Daten, Nachweisen, Schnittstellen zu anderen Planungen etc. - Punkte 0 bis 5, Faktor 5 b. Darstellung des Projektteams, der geplanten Verfügbarkeit (insb. vor Ort), Reaktionszeit, Erreichbarkeit bzw. im Bedarfsfall, Projektmanagement, Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten etc. - Punkte 0 bis 5, Faktor 5 c. Darstellung der projektteamspezifischen Erfahrungswerte zur Schmutzfrachtberechnung bzw. Planung von Generalentwässerung (insbesondere anzuwendende Regelwerke, Vorgaben örtlicher Wasser-, Umwelt- und Aufsichtsbehörden) - Punkte 0 bis 5, Faktor 10 Die vorgenannten Kriterien werden jeweils mit Punkten von 0 bis 5 bewertet und wie dargestellt faktoriert. Insgesamt können also (mit Fakto-rierung) maximal 500 Punkte erreicht werden. Die genannten (Unter-)Kriterien werden jeweils mit Punkten von 0 bis 5 bewertet und wie folgt ermittelt: - 5 Punkte: Das Kriterium wird sehr gut dargestellt. - 4 Punkte: Das Kriterium wird gut dargestellt. - 3 Punkte: Das Kriterium wird befriedigend dargestellt. - 2 Punkte: Das Kriterium wird ausreichend dargestellt. - 1 Punkt: Das Kriterium wird mangelhaft dargestellt. - 0 Punkte: Das Kriterien wird nicht dargestellt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl250
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten AuftragsunterlagenSchutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unterhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2697cf-eu
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2697cf-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2697cf-eu
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge01/12/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEs wird auf § 56 VgV verwiesen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Nordbayern
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltZweckverband Abwasserbeseitigung Mittlerer Itzgrund
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtZweckverband Abwasserbeseitigung Mittlerer Itzgrund
Organisation, die Angebote bearbeitetZweckverband Abwasserbeseitigung Mittlerer Itzgrund
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungZweckverband Abwasserbeseitigung Mittlerer Itzgrund
Registrierungsnummer9627196271
PostanschriftCoburger Str. 23
StadtGrub a. Forst
Postleitzahl96271
Land, Gliederung (NUTS)Coburg, Landkreis (DE247)
LandDeutschland
E-Mailinfo@grub-am-forst.de
Telefon0956092200
Profil des Erwerbershttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2697cf-eu
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer0049981531277
PostanschriftPromenade 27
StadtAnsbach
Postleitzahl91522
Land, Gliederung (NUTS)Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon+49 981 53-1277
Fax+49 981 53-1837
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung4bcdddca-d88b-482a-9b3e-04f04856e84b  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung29/10/2025 16:24:08 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung721323-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe210/2025
Datum der Veröffentlichung31/10/2025