721595-2022 - ErgebnisDeutschland-Rosenheim: Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
OJ S 248/2022 23/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rosenheim
Postanschrift: Wittelsbacherstr. 53
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
E-Mail: info@mayburg.de
Telefon: +49 89451088960
Fax: +49 89451088969
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-rosenheim.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Landkreis Rosenheim: Ersatzbeschaffung von Maschinen für die Staatliche Berufsschule Bad Aibling
Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2022-0065
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
42630000 Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Rosenheim als Sachaufwandsträger der Staatlichen Berufsschule Bad Aibling plant die Ersatzbeschaffung von
• insgesamt vier (4) Maschinen für die Ausbildung im Bereich Metall Fertigungstechnik
• mit je zwei (2) CNC-Fräsmaschinen und zwei (2) CNC-Drehmaschinen und
• einen (1) Bestückungsroboter
der Fa. DMG MORI Academy GmbH.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "Leistungsbeschreibung".
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Bad Aibling
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Rosenheim als Sachaufwandsträger der Staatlichen Berufsschule Bad Aibling plant die Ersatzbeschaffung von
• insgesamt vier (4) Maschinen für die Ausbildung im Bereich Metall Fertigungstechnik
• mit je zwei (2) CNC-Fräsmaschinen und zwei (2) CNC-Drehmaschinen und
• einen (1) Bestückungsroboter
der Fa. DMG MORI Academy GmbH.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "Leistungsbeschreibung".
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Der Wert in II.1.7) ist nicht korrekt. Von der Angabe wird abgesehen, da es sich bei Preisen um Geschäftsgeheimnisse handelt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:
Es handelt sich num eine Ergänzungsbeschaffung zu bereits vorhandenen und im Schulbetrieb eingesetzten Geräten.
Vorliegend besteht daher die Notwendigkeit, eine vorhandene Maschinenpark- und IT-Struktur zu nutzen und weiterzuentwickeln, was die Festlegung auf bestimmte Produkte eines Herstellers legitimiert. Die Vermeidung von Fehlfunktionen und Kompatibilitätsproblemen ist im Interesse der System- und Betriebssicherheit sowie aus Gründen des Schutzes der Schüler:innen ein legitimes Ziel. Die Annahme, dass der Mischbetrieb von Maschinen und Zubehör unterschiedlicher Hersteller jedenfalls in der Verwendung fehleranfällig, ineffizient und didaktisch deutlich weniger sinnvoll ist, überzeugt. Auch der etwaige Mehraufwand für Schulung von Lehrkräften und Schülern sowie technische Herausforderungen beim Bedienen von Zusatzbau- und Steuerteilen sind zu Recht zu besorgen. Schließlich überzeugen auch die Vorteile der DMG-Maschinen und ihrer zugehörigen (Bedien-) Teile.
Da die besagten Maschinen nur von einem (1) Unternehmen verkauft werden, ergibt sich, dass kein anderes Unternehmen - insbesondere kein Händler - eine vernünftige Alternative im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV anbieten/leisten könnte.
Diese Ausschließlichkeitssituation wurde auch nicht durch die Berufsschule selbst mit Blick auf dieses Vergabeverfahren bzw. diese Beschaffung herbeigeführt. Vielmehr ergibt sich die jetzige Beschaffungssituation aufgrund der bereits vor Jahren getroffenen und vergaberechtlich nicht mehr zu hinterfragenden Beschaffungen der bei der Berufsschule eingesetzten Maschinen samt Zubehör.
Somit ist die Beschaffungsentscheidung für die besagten Maschinen mit der Folge einer Direktvergabe an den Hersteller nicht zu beanstanden.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Landkreis Rosenheim: Ersatzbeschaffung von Maschinen für die Staatliche Berufsschule Bad Aibling
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
21/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: DMG MORI Academy GmbH
Postanschrift: Gildemeisterstr. 60
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33689
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/12/2022