Beschreibung der Beschaffung
Auf Grund des anhaltenden Ukrainekrieges kann es zukünftig zu weiteren, spontanen Bedarfen an Sicherheitsdienstleistungen in Notunterkünften kommen.
Die Stadt Münster bekennt sich ausdrücklich zu den freiheitlich demokratischen Grundsätzen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinbarungen der Genfer Konventionen. Oberstes Ziel des in den Notunterkünften eingesetzten Sicherheitsdienstes ist es daher, einen gewaltfreien und sicheren Rückzugsort für die dort untergebrachten Personengruppe zu bieten und Diskriminierungen jeglicher Art zu unterbinden.
Die Unterbringung von geflüchteten Personen in einer Notunterkunft kann für die untergebrachten Personen eine akute Belastungssituation darstellen. In diesen individuellen Krisensituationen kann es dazu kommen, dass Konflikte eskalieren, besondere Unterstützungsbedarfe deutlich werden oder Gefahrensituationen für Bewohner/ -innen erkannt werden. Daher ist der/ die Auftragsnehmende zu jedem Zeitpunkt dazu verpflichtet ausschließlich qualifiziertes und zuverlässiges Personal einzusetzen.
Weitere Ziele des Einsatzes sind die Gewährleistung des Brandschutzes, die Sensibilisierung der Nutzer/ innen für Brandschutzangelegenheiten sowie Gewaltprävention, der Schutz der Notunterkunft vor unbefugtem Zutritt, die Durchsetzung der Hausordnung, die Deeskalation von aufkommenden Konflikten, die Krisenintervention und der Schutz der Bewohner/ -innen und Mitarbeiter/ -innen vor Übergriffen jeglicher Art.
Die konkreten Einsatz-, Schließ- oder Öffnungszeiten sowie die exakte Einsatzablaufplanung werden von der jeweiligen Bedarfsstelle vor jedem Einsatz noch individuell mitgeteilt. Diese können inhaltlich anteilig von der vorliegenden Beschreibung abweichen und sich zudem sowohl auf die frühen Morgenstunden, tagsüber, oder in den späten Abend sowie in die Nacht erstrecken. Ebenso kommen Dienste sowohl unter der Woche als auch an Wochenenden sowie an Feiertagen und Dienste für 24 Stunden an 7 Tagen die Woche in Betracht.