721951-2022 - ErgebnisDeutschland-Wuppertal: Dienstleistungen von Architekturbüros
OJ S 248/2022 23/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Barmer – Bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Lichtscheider Str. 89 - 95
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibungen@barmer.de
Telefon: +49 800-333004-99-3922
Fax: +49 800-333004-99-3909
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.barmer.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Generalplanungsleistungen Sanierung Hauptverwaltung der BARMER in Wuppertal
Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die BARMER plant die Sanierung der Gebäude ihrer Hauptverwaltung in Wuppertal. In diesem Zusammenhang werden Leistungen der Generalplanung benötigt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die BARMER ist eine der beiden größten Krankenkassen in Deutschland. Als Teil der gesetzlichen Krankenversicherung ist sie Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie unterhält drei Hauptverwaltungsstandorte in Berlin (juristischer Sitz), Wuppertal und Schwäbisch Gmünd.  Das zu sanierende Objekt der Auftraggeberin befindet sich in Wuppertal an der Lichtscheider Straße 89 - 95 im Stadtteil Barmen. Das derzeitige Bestandsgebäude besteht aus fünf Gebäudeteilen, die in drei Bauabschnitten in den Jahren 1984, 1992 und 2002 fertiggestellt wurden. Die Gebäudeteile weisen ihrem Alter entsprechende Schäden auf. Dabei sind die größten Schäden im Gebäudeteil A zu verzeichnen. Hier ist ein Modernisierungsstau, z.B. in der Technischen Gebäudeausrüstung (hervorzuheben ist die Fassadenheizung, die erhebliche Mängel aufweist, nicht zu sanieren und wenig nachhaltig ist), an der Fassade und den Fenstern, den Sanitäreinrichtungen und einiges mehr, zu beobachten. Die Tiefgarage benötigt eine Betonsanierung und eine Anpassung der Technischen Gebäudeausrüstung. Weiterhin soll die Liegenschaft den Anforderungen an moderne Arbeitswelten angepasst werden. Vor dem Hintergrund dieser bautechnischen Gegebenheiten plant die BARMER nun die Durchführung erforderlichen Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten im Rahmen von drei Bauabschnitten. In einer Variante ist der Rückbau des Gebäudeteils A bis auf das 1. OG vorgesehen (bzw. ein Abriss des 2.-8. Obergeschosses des genannten Gebäudeteils, wobei das 7. und 8. Obergeschoss reine Technikgeschosse sind). Die zurück zu bauenden Etagen weisen den höchsten Instandhaltungsrückstau auf und sind damit sowohl heute als auch künftig am kostenintensivsten einzuschätzen. Ferner soll eine Sanierung der Tiefgarage und die Fertigstellung der Außenanlagen erfolgen.  Grund für die geplanten Arbeiten ist – neben den zuvor genannten baulichen Gegebenheiten – auch der Umstand, dass ein Rückgang der durch die BARMER benötigten Flächen zu beobachten ist.  Für die vorgesehene Baumaßnahme werden grundsätzlich Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-8/9 nach HOAI benötigt, wobei der beauftragte Leistungsumfang von der Vergabestrategie bei den Bauleistungen abhängt.  Folgende Leistungen sind im Rahmen der Generalplanung zu erbringen: • Gebäude und Innenräume;• Tragwerksplanung;• Technische Ausrüstung (v.a. Abwasser, Wasser, Gas; Wärmeversorgungsanlagen; Lufttechnische Anlagen; Starkstromanlagen; Fernmelde- und informationstechnische Anlagen; Förderanlagen; Nutzungsspezifische Anlagen; Gebäudeautomation);• Brandschutz;• Wärmeschutz, Bauakustik, Bauphysik, Raumakustik;• Ggf. Besondere Leistungen;• Ggf. weitere optionale Leistungen. Die Vergabestelle hat noch keine letztverbindliche Entscheidung im Hinblick auf die zu realisierende Vergabeart getroffen. Die BARMER wird die Leistungen stufenweise beauftragen. Mit Abschluss des Vertrages werden zunächst Leistungen der Generalplanung gem. den Leistungsphasen 1 und 2 HOAI beauftragt.  Für den Fall der Durchführung einer Generalunternehmervergabe mit partnerschaftlicher Beschaffungsstruktur soll für die weiteren Leistungsphasen eine Weiterbeschäftigung des künftigen Auftragnehmers durch den Generalunternehmer auf Grundlage der im Rahmen dieser Ausschreibung getroffenen Vertragsgrundlagen ermöglicht werden.  Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungen werden optional/stufenweise abgerufen. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 111-312257
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
12/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: RKW Architektur
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499-163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bewerber/Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
 
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
 
§160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/12/2022