Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Höcker Project Managers GmbH ist schon mit dem Projekt und den oben genannten Sachverhalten betraut. Die Durchführung dieser Leistungen ist durch den bestehenden Projektsteuerer zu leisten, da dieser sich mit den Projektinhalten auskennt. Ein Wechsel des AN hätte zur Folge, dass sich ein neuer AN in den Sachverhalt einarbeiten muss und sich dadurch die Bauzeit erneut verzögert.
Ein Wechsel des AN hätte durch die erneute Einarbeitung in das Projekt zusätzliche Aufwendungen und Zusatzkosten zur Folge. Außerdem würde sich die Projektlaufzeit erneut verzögern, wodurch weitere Kosten entstehen könnten.