722362-2023 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen in der Forstwirtschaft – Waldumbauleistungen komplett 2024 im Forstbezirk Chemnitz
OJ S 229/2023 28/11/2023
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStaatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
E-Mailchemnitz.poststelle@smul.sachsen.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelWaldumbauleistungen komplett 2024 im Forstbezirk Chemnitz
BeschreibungWaldumbauleistungen komplett 2024 im Forstbezirk Chemnitz
Kennung des Verfahrens3ac1eae8-185c-4a9d-aaab-cfec46931408
Interne Kennung2023FB08-098
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Mittelsachsen (DED43)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationensiehe Vergabeunterlagen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann9
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können1
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenInsolvenz
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelRossau
BeschreibungWaldumbauleistungen komplett 2024 im Revier Rossau
Interne KennungLOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet spätestens, wenn das Ziel des Projektes, die gesicherte Verjüngung erreicht ist. Das Vertragsverhältnis für in diesem Zeitraum notwendig werdende fortlaufende Kulturpflege- bzw. sonstige Arbeiten (Nachbesserung, Zaunreparatur etc.) am Waldumbauprojekt verlängert sich demnach stillschweigend um je ein weiteres Jahr, sofern der Verlängerung nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres von einem der Vertragspartner schriftlich gegenüber dem anderen Vertragspartner widersprochen wird. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchsschreibens bzw. der Erklärung. Die Sicherung der Kultur wird der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf des betreffenden Vertragsjahres schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer erklären. Besteht der Vertrag über mehrere Lose, kann die Leistungspflicht auch nur für einzelne Lose nach den vorstehenden Regelungen gekündigt werden. Der Vertrag besteht dann mit den noch im Vertrag verbliebenen Losen fort.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRossau
Postleitzahl09648
Land, Gliederung (NUTS)Mittelsachsen (DED43)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns26/02/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2024
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur Verlängerungs. Vergabeunterlagen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenOrtskenntnis ist von Vorteil, die Verfügbarkeit auf der Fläche innerhalb einer Woche nach Aufforderung durch den Arbeitgeber ist erforderlich.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c002417ad-5e408696545f52a4
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationens. Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStaatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStaatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0002
TitelZellwald
BeschreibungWaldumbauleistungen komplett 2024 im Revier Zellwald
Interne KennungLOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet spätestens, wenn das Ziel des Projektes, die gesicherte Verjüngung erreicht ist. Das Vertragsverhältnis für in diesem Zeitraum notwendig werdende fortlaufende Kulturpflege- bzw. sonstige Arbeiten (Nachbesserung, Zaunreparatur etc.) am Waldumbauprojekt verlängert sich demnach stillschweigend um je ein weiteres Jahr, sofern der Verlängerung nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres von einem der Vertragspartner schriftlich gegenüber dem anderen Vertragspartner widersprochen wird. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchsschreibens bzw. der Erklärung. Die Sicherung der Kultur wird der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf des betreffenden Vertragsjahres schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer erklären. Besteht der Vertrag über mehrere Lose, kann die Leistungspflicht auch nur für einzelne Lose nach den vorstehenden Regelungen gekündigt werden. Der Vertrag besteht dann mit den noch im Vertrag verbliebenen Losen fort.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtGroßschirma
Postleitzahl09603
Land, Gliederung (NUTS)Mittelsachsen (DED43)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns26/02/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2024
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur Verlängerungs. Vergabeunterlagen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenOrtskenntnis ist von Vorteil, die Verfügbarkeit auf der Fläche innerhalb einer Woche nach Aufforderung durch den Arbeitgeber ist erforderlich.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c002417ad-5e408696545f52a4
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationens. Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStaatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStaatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0003
TitelFalkenau
BeschreibungWaldumbauleistungen komplett 2024 im Revier Falkenau
Interne KennungLOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet spätestens, wenn das Ziel des Projektes, die gesicherte Verjüngung erreicht ist. Das Vertragsverhältnis für in diesem Zeitraum notwendig werdende fortlaufende Kulturpflege- bzw. sonstige Arbeiten (Nachbesserung, Zaunreparatur etc.) am Waldumbauprojekt verlängert sich demnach stillschweigend um je ein weiteres Jahr, sofern der Verlängerung nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres von einem der Vertragspartner schriftlich gegenüber dem anderen Vertragspartner widersprochen wird. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchsschreibens bzw. der Erklärung. Die Sicherung der Kultur wird der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf des betreffenden Vertragsjahres schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer erklären. Besteht der Vertrag über mehrere Lose, kann die Leistungspflicht auch nur für einzelne Lose nach den vorstehenden Regelungen gekündigt werden. Der Vertrag besteht dann mit den noch im Vertrag verbliebenen Losen fort.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtFalkenau
Postleitzahl09557
Land, Gliederung (NUTS)Mittelsachsen (DED43)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns26/02/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2024
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur Verlängerungs. Vergabeunterlagen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenOrtskenntnis ist von Vorteil, die Verfügbarkeit auf der Fläche innerhalb einer Woche nach Aufforderung durch den Arbeitgeber ist erforderlich.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c002417ad-5e408696545f52a4
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationens. Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStaatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStaatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0004
TitelHammerleubsdorf
BeschreibungWaldumbauleistungen komplett 2024 im Revier Hammerleubsdorf
Interne KennungLOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet spätestens, wenn das Ziel des Projektes, die gesicherte Verjüngung erreicht ist. Das Vertragsverhältnis für in diesem Zeitraum notwendig werdende fortlaufende Kulturpflege- bzw. sonstige Arbeiten (Nachbesserung, Zaunreparatur etc.) am Waldumbauprojekt verlängert sich demnach stillschweigend um je ein weiteres Jahr, sofern der Verlängerung nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres von einem der Vertragspartner schriftlich gegenüber dem anderen Vertragspartner widersprochen wird. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchsschreibens bzw. der Erklärung. Die Sicherung der Kultur wird der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf des betreffenden Vertragsjahres schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer erklären. Besteht der Vertrag über mehrere Lose, kann die Leistungspflicht auch nur für einzelne Lose nach den vorstehenden Regelungen gekündigt werden. Der Vertrag besteht dann mit den noch im Vertrag verbliebenen Losen fort.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHammerleubsdorf
Postleitzahl09573
Land, Gliederung (NUTS)Mittelsachsen (DED43)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns26/02/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2024
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur Verlängerungs. Vergabeunterlagen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenOrtskenntnis ist von Vorteil, die Verfügbarkeit auf der Fläche innerhalb einer Woche nach Aufforderung durch den Arbeitgeber ist erforderlich.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c002417ad-5e408696545f52a4
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationens. Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStaatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStaatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0005
TitelEinsiedel
BeschreibungWaldumbauleistungen komplett 2024 im Revier Einsiedel
Interne KennungLOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet spätestens, wenn das Ziel des Projektes, die gesicherte Verjüngung erreicht ist. Das Vertragsverhältnis für in diesem Zeitraum notwendig werdende fortlaufende Kulturpflege- bzw. sonstige Arbeiten (Nachbesserung, Zaunreparatur etc.) am Waldumbauprojekt verlängert sich demnach stillschweigend um je ein weiteres Jahr, sofern der Verlängerung nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres von einem der Vertragspartner schriftlich gegenüber dem anderen Vertragspartner widersprochen wird. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchsschreibens bzw. der Erklärung. Die Sicherung der Kultur wird der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf des betreffenden Vertragsjahres schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer erklären. Besteht der Vertrag über mehrere Lose, kann die Leistungspflicht auch nur für einzelne Lose nach den vorstehenden Regelungen gekündigt werden. Der Vertrag besteht dann mit den noch im Vertrag verbliebenen Losen fort.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtEinsiedel
Postleitzahl09123
Land, Gliederung (NUTS)Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns26/02/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2024
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur Verlängerungs. Vergabeunterlagen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenOrtskenntnis ist von Vorteil, die Verfügbarkeit auf der Fläche innerhalb einer Woche nach Aufforderung durch den Arbeitgeber ist erforderlich
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c002417ad-5e408696545f52a4
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationens. Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStaatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStaatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0006
TitelStollberg
BeschreibungWaldumbauleistungen komplett 2024 im Revier Stollberg
Interne KennungLOT-0006
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet spätestens, wenn das Ziel des Projektes, die gesicherte Verjüngung erreicht ist. Das Vertragsverhältnis für in diesem Zeitraum notwendig werdende fortlaufende Kulturpflege- bzw. sonstige Arbeiten (Nachbesserung, Zaunreparatur etc.) am Waldumbauprojekt verlängert sich demnach stillschweigend um je ein weiteres Jahr, sofern der Verlängerung nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres von einem der Vertragspartner schriftlich gegenüber dem anderen Vertragspartner widersprochen wird. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchsschreibens bzw. der Erklärung. Die Sicherung der Kultur wird der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf des betreffenden Vertragsjahres schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer erklären. Besteht der Vertrag über mehrere Lose, kann die Leistungspflicht auch nur für einzelne Lose nach den vorstehenden Regelungen gekündigt werden. Der Vertrag besteht dann mit den noch im Vertrag verbliebenen Losen fort.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtStollberg
Postleitzahl09366
Land, Gliederung (NUTS)Erzgebirgskreis (DED42)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns26/02/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2024
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur Verlängerungs. Vergabeunterlagen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenOrtskenntnis ist von Vorteil, die Verfügbarkeit auf der Fläche innerhalb einer Woche nach Aufforderung durch den Arbeitgeber ist erforderlich
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c002417ad-5e408696545f52a4
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationens. Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStaatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStaatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0007
TitelGrüna
BeschreibungWaldumbauleistungen komplett 2024 im Revier Grüna
Interne KennungLOT-0007
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet spätestens, wenn das Ziel des Projektes, die gesicherte Verjüngung erreicht ist. Das Vertragsverhältnis für in diesem Zeitraum notwendig werdende fortlaufende Kulturpflege- bzw. sonstige Arbeiten (Nachbesserung, Zaunreparatur etc.) am Waldumbauprojekt verlängert sich demnach stillschweigend um je ein weiteres Jahr, sofern der Verlängerung nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres von einem der Vertragspartner schriftlich gegenüber dem anderen Vertragspartner widersprochen wird. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchsschreibens bzw. der Erklärung. Die Sicherung der Kultur wird der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf des betreffenden Vertragsjahres schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer erklären. Besteht der Vertrag über mehrere Lose, kann die Leistungspflicht auch nur für einzelne Lose nach den vorstehenden Regelungen gekündigt werden. Der Vertrag besteht dann mit den noch im Vertrag verbliebenen Losen fort.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtGrüna
Postleitzahl09224
Land, Gliederung (NUTS)Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns26/02/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2024
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur Verlängerungs. Vergabeunterlagen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenOrtskenntnis ist von Vorteil, die Verfügbarkeit auf der Fläche innerhalb einer Woche nach Aufforderung durch den Arbeitgeber ist erforderlich
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c002417ad-5e408696545f52a4
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationens. Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStaatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStaatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0008
TitelMittweida
BeschreibungWaldumbauleistungen komplett 2024 im Revier Mittweida
Interne KennungLOT-0008
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet spätestens, wenn das Ziel des Projektes, die gesicherte Verjüngung erreicht ist. Das Vertragsverhältnis für in diesem Zeitraum notwendig werdende fortlaufende Kulturpflege- bzw. sonstige Arbeiten (Nachbesserung, Zaunreparatur etc.) am Waldumbauprojekt verlängert sich demnach stillschweigend um je ein weiteres Jahr, sofern der Verlängerung nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres von einem der Vertragspartner schriftlich gegenüber dem anderen Vertragspartner widersprochen wird. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchsschreibens bzw. der Erklärung. Die Sicherung der Kultur wird der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf des betreffenden Vertragsjahres schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer erklären. Besteht der Vertrag über mehrere Lose, kann die Leistungspflicht auch nur für einzelne Lose nach den vorstehenden Regelungen gekündigt werden. Der Vertrag besteht dann mit den noch im Vertrag verbliebenen Losen fort.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMittweida
Postleitzahl09648
Land, Gliederung (NUTS)Mittelsachsen (DED43)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns26/02/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2024
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur Verlängerungs. Vergabeunterlagen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenOrtskenntnis ist von Vorteil, die Verfügbarkeit auf der Fläche innerhalb einer Woche nach Aufforderung durch den Arbeitgeber ist erforderlich
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c002417ad-5e408696545f52a4
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationens. Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStaatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStaatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0009
TitelAugustusburg
BeschreibungWaldumbauleistungen komplett 2024 im Revier Augustusburg
Interne KennungLOT-0009
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet spätestens, wenn das Ziel des Projektes, die gesicherte Verjüngung erreicht ist. Das Vertragsverhältnis für in diesem Zeitraum notwendig werdende fortlaufende Kulturpflege- bzw. sonstige Arbeiten (Nachbesserung, Zaunreparatur etc.) am Waldumbauprojekt verlängert sich demnach stillschweigend um je ein weiteres Jahr, sofern der Verlängerung nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres von einem der Vertragspartner schriftlich gegenüber dem anderen Vertragspartner widersprochen wird. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchsschreibens bzw. der Erklärung. Die Sicherung der Kultur wird der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf des betreffenden Vertragsjahres schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer erklären. Besteht der Vertrag über mehrere Lose, kann die Leistungspflicht auch nur für einzelne Lose nach den vorstehenden Regelungen gekündigt werden. Der Vertrag besteht dann mit den noch im Vertrag verbliebenen Losen fort.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtAugustusburg
Postleitzahl09573
Land, Gliederung (NUTS)Mittelsachsen (DED43)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns26/02/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2024
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur Verlängerungs. Vergabeunterlagen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenOrtskenntnis ist von Vorteil, die Verfügbarkeit auf der Fläche innerhalb einer Woche nach Aufforderung durch den Arbeitgeber ist erforderlich
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c002417ad-5e408696545f52a4
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationens. Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStaatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStaatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
8. Organisationen
8.1.
ORG-7006
Offizielle BezeichnungBeschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailesender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungStaatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Chemnitz
Registrierungsnummer14-0923102SBS08-95
PostanschriftAm Landratsamt 3, Haus 5
StadtMittweida
Postleitzahl09648
Land, Gliederung (NUTS)Mittelsachsen (DED43)
LandDeutschland
E-Mailchemnitz.poststelle@smul.sachsen.de
Telefon+49 3727956601
Internetadressehttps://www.sbs.sachsen.de/chemnitz-7389.html
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer0
PostanschriftBraustraße 2
StadtLeipzig
Postleitzahl04107
Land, Gliederung (NUTS)Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon+49 341977-3800
Fax+49 341977-1049
Internetadressehttps://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer0
PostanschriftBraustraße 2
StadtLeipzig
Postleitzahl04107
Land, Gliederung (NUTS)Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon+49 341977-3800
Fax+49 341977-1049
Internetadressehttps://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachungf75975ec-181b-42bc-bb51-c861c318ed8a-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Veröffentlichung
BeschreibungKorrektur der Bekanntmachung mit fehlerhaften Link zur nationalen VP - Beseitigung HTTP-Fehler: 500
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung7982b440-f7ed-4829-afcc-88de49f7c9f6  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung27/11/2023 09:48:39 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung722362-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe229/2023
Datum der Veröffentlichung28/11/2023