72268-2025 - Ergebnis
Deutschland – Geschwindigkeitskontrollkameras – Beschaffung von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen und Geschwindigkeitsmessgeräten
OJ S 23/2025 03/02/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Emsland
E-Mailausschreibungen@emsland.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersÖffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeschaffung von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen und Geschwindigkeitsmessgeräten
BeschreibungBeschaffung von 8 stationären Geschwindigkeitsmessanlagen als berührungsfreies (non-invasives) mehrzielfähiges Messsystem (Laserscanner) als Umstellung vorhandener Systeme und zusätzliche Errichtung eines neuen Messplatzes.
Kennung des Verfahrensfa81d802-6724-4867-9f20-c19dbfcd45d6
Vorherige Bekanntmachung374433-2024
Interne Kennung3093-2024_184
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34971000 Geschwindigkeitskontrollkameras
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34970000 Verkehrsüberwachungseinrichtung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftOrdeniederung 1  
StadtMeppen
Postleitzahl49716
Land, Gliederung (NUTS)Emsland (DE949)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Anlieferung und Aufstellung/Montage erfolgt an folgenden Standorten: 1. Elbergen, L 40 - 60 - 4050, Fahrtrichtung (FR) Emsbüren (1 FR), 2. Freren, B 213 - 270 - 1100, FR Fürstenau (1 FR), 3. Ostenwalde, K 137 - km 5,35, FR Sögel und Werlte (einseitig, 2 FR), 4. Rühlerfeld, L 47 - 40 - 5350, FR Meppen (1 FR), 5. Lehe, B 70 - 355 - 3180 FR Dörpen (1 FR), 6. Klein Berßen, L 54 - 50 - 1300, FR Haselünne (1 FR), 7. Lünne, B 70 - 90 - 1100, FR Rheine (1 FR) 8. Lünne, B 70 - 90 - 900, FR Lingen (1 FR) zusätzlich neuer Standort (hier ist kein Fundament vorhanden) - Rastdorf, L 30 - 30 - 35, FR Werlte (einseitig, 1 FR)
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.500 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXQ6YD0R69X
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelBeschaffung von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen und Geschwindigkeitsmessgeräten
BeschreibungDer Auftragnehmer hat folgende Leistungen zu erbringen: - Lieferung von 9 fabrikneuen Säulen nach näheren Maßgaben der Leistungsbeschreibung, wobei eine Säule die baulichen Voraussetzungen zur beidseitigen Geschwindigkeitsüberwachung erfüllen muss. Für acht Säulen sind pro Säule jeweils eine, für eine Säule sind zwei, somit insgesamt 10 Blitzeinrichtungen zu liefern. - Aufstellung und Montage der Säulen einschließlich der notwendigen baulichen Maßnahmen (z. B. Prüfung der derzeitigen Fundamente, ob die Beschaffenheit für die neu zu installierenden Säulen ausreichend ist, Gründung- und Fundamentarbeiten inklusive ggf. einer Pflasterung einer Servicefläche von ca. 2 qm um die Säule, Verkehrssicherung) nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung; die Stromversorgung (bis zum Aufstellungsort) wird auftraggeberseitig gestellt. - Lieferung von zwei Messsystemen mit berührungsfreier (non-invasiver) Messtechnik (Laserscanner) einschließlich Bedieneinheit, Erstinstallation und Inbetriebnahme. Das Messsystem muss eine Überwachung von zeitlichen und nach Fahrzeugklassen differenzierten Geschwindigkeitsbeschränkungen ermöglichen. Angeboten werden dürfen nur Geschwindigkeitsmessgeräte, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) Braunschweig eine Zulassung zur amtlichen Verkehrsüberwachung in Deutschland haben und deren Bilderfassung und Bearbeitung digital erfolgen. Die entsprechende PTB-Zulassung in Komplettfassung (keine gekürzte Version) sowie die dazugehörige Gebrauchsanweisung des angebotenen Messgerätes ist dem Angebot beizufügen. Es sind nur fabrikneue Systeme anzubieten, die den derzeitig gültigen Anforderungen der PTB entsprechen. Angebote von Gebrauchtsystemen sind nicht zulässig. Außerdem muss das Messsystem sowie die dazugehörigen Komponenten im Interesse einer optimalen Auslastung grundsätzlich variabel in der mobilen (Fahrzeug-, Anhänger- und Stativbetrieb) als auch stationären Überwachung einsetzbar sein, so dass die Technik modular untereinander getauscht werden kann. Der LK Emsland setzt derzeit mobil Messgeräte der Firma VITRONIC - Produkt POLISCAN FM1 als auch der Firma Jenoptik Robot GmbH - Produkt TraffiStar S350 ein. Um diese vorhandenen Messgeräte an Wochenend- bzw. Feiertagen effektiv zu nutzen, sollen diese Messgeräte dann mit in die hier zu beschaffenden stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen betrieben werden können. Der Bieter hat sicherzustellen, dass eine Kompatibilität der hier anzubietenden stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen-Gehäuse zu den im Landkreis vorhanden Messgeräten für mindestens ein Produkt der o. g. Produkte gegeben ist und diese rechtsicher zusätzlich in den neuen stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen betrieben werden können. - Erfassung von statistischen Daten aller durchgefahrenen Fahrzeuge je Fahrtrichtung und Software zur Auswertung der statistischen Daten. - Schulungsleistungen zur Bedienung der Überwachungsanlagen. - jährliche Service- und Wartungsleistungen für die Messtechnik Der Auftragnehmer hat sich von der technischen Realisierbarkeit gemäß den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Rahmenbedingungen und Anforderungen zu überzeugen und diese zu überprüfen. Mit Erteilung des Auftrags haftet der Aufragnehmer uneingeschränkt bezüglich der fehlerfreien Funktionalität und Ausführung der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in ihrer Gesamtheit. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen somit alle zur Inbetriebnahme der Anlagen erforderlichen Leistungen. Hierzu gehören u.a. - technische Klärungen mit den vom Auftraggeber benannten Institutionen, Stellen und Personen - Prüfung aller Systemteile und Module auf korrekten Anschluss, Sicherheit und Funktionalität - Funktionstests nach technischer Detailabstimmung mit dem Aufraggeber Weitere Informationen enthält die zur Verfügung gestellte Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung3093-2024_184
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34971000 Geschwindigkeitskontrollkameras
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34970000 Verkehrsüberwachungseinrichtung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftOrdeniederung 1  
StadtMeppen
Postleitzahl49716
Land, Gliederung (NUTS)Emsland (DE949)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Anlieferung und Aufstellung/Montage erfolgt an folgenden Standorten: 1. Elbergen, L 40 - 60 - 4050, Fahrtrichtung (FR) Emsbüren (1 FR), 2. Freren, B 213 - 270 - 1100, FR Fürstenau (1 FR), 3. Ostenwalde, K 137 - km 5,35, FR Sögel und Werlte (einseitig, 2 FR), 4. Rühlerfeld, L 47 - 40 - 5350, FR Meppen (1 FR), 5. Lehe, B 70 - 355 - 3180 FR Dörpen (1 FR), 6. Klein Berßen, L 54 - 50 - 1300, FR Haselünne (1 FR), 7. Lünne, B 70 - 90 - 1100, FR Rheine (1 FR) 8. Lünne, B 70 - 90 - 900, FR Lingen (1 FR) zusätzlich neuer Standort (hier ist kein Fundament vorhanden) - Rastdorf, L 30 - 30 - 35, FR Werlte (einseitig, 1 FR)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung374433-2024
Zusätzliche InformationenFolgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Braunschweig (PTB) -Zulassung als Komplettfassung inkl. Gebrauchsanweisung des angebotenen Messgerätes -------------------------------------------------------------------------------------------- Belehrung über die Antragsfrist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Nachprüfungsanträge sind innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB. Ein Nachprüfungsantrag, der erst nach Ablauf der Antragsfrist zugeht, wird als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungBruttoangebotsgesamtpreissumme in den Leistungspositionen 1 bis 5
BeschreibungZur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird aus dem Zuschlagskriterium der Bruttoangebotsgesamtpreise in den Leistungspositionen 1 bis 5 eine Summe gebildet und diese mit 95 % gewichtet. Hierbei erhält das Angebot mit der niedrigsten Preissumme 95 Punkte. Die anderen Angebote erhalten jeweils im Verhältnis hierzu weniger Punkte (mathematisch ermittelte Punktzahl auf drei Nachkommastellen mit kaufmännischer Rundung auf zwei Nachkommastellen (z. B. 24,966 Punkte = 24,97 Punkte). Berechnungsmethode: günstigster Angebotspreis / Angebotspreis des zu wertenden Angebots x 95 Punkte
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl95
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungBruttoangebotsgesamtpreissumme in der Leistungspositionen 6
BeschreibungZur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird aus dem Zuschlagskriterium der Bruttoangebotsgesamtpreise in der Leistungspositionen 6 eine Summe gebildet und diese mit 5 % gewichtet. Hierbei erhält das Angebot mit der niedrigsten Preissumme 5 Punkte. Die anderen Angebote erhalten jeweils im Verhältnis hierzu weniger Punkte (mathematisch ermittelte Punktzahl auf drei Nachkommastellen mit kaufmännischer Rundung auf zwei Nachkommastellen (z. B. 24,966 Punkte = 24,97 Punkte). Berechnungsmethode: günstigster Angebotspreis / Angebotspreis des zu wertenden Angebots x 5 Punkte
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen: Information über die Überprüfungsfristen: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Emsland
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungBetriebs- und Geschäftsgeheimnis
Datum der zukünftigen Veröffentlichung30/01/2035
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeKeine geeigneten Angebote, Teilnahmeanträge oder Anträge im Anschluss an eine vorherige Bekanntmachung
Sonstige BegründungVerhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 5 und Abs. 4 Nr. 1 VgV Vom Teilnahmewettbewerb wird abgesehen, da in das Vergabeverfahren alle geeigneten Unternehmen einbezogen werden, die form- und fristgerecht Angebot im Verfahren 374433-2024 abgegeben haben. Der Auftrag kann nur von den Beteiligten ausgeführt werden, da derzeit aus technischen Gründen kein weiterer Wettbewerb vorhanden ist.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden ParteiJenoptik Robot GmbH
Angebot
Kennung des Angebots2
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungBetriebs- und Geschäftsgeheimnis
Datum der zukünftigen Veröffentlichung30/01/2035
Vergabe von UnteraufträgenJa
BeschreibungTiefbau- und Installationsarbeiten
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags361 3093-2024_184
TitelBeschaffung von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen und Geschwindigkeitsmessgeräten
Datum des Vertragsabschlusses17/01/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandkreis Emsland
RegistrierungsnummerDE117330968
PostanschriftOrdeniederung 1
StadtMeppen
Postleitzahl49716
Land, Gliederung (NUTS)Emsland (DE949)
LandDeutschland
KontaktpersonFB Straßenverkehr
E-Mailausschreibungen@emsland.de
Telefon+49 5931441633
Fax+49 593144391633
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
KontaktpersonWeitere Tel.-Nr.:-3307, -3308
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen
Telefon+49 413115-3306
Fax+49 413115-2943
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungJenoptik Robot GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE119423549
PostanschriftOpladener Straße 202
StadtMonheim
Postleitzahl40789
Land, Gliederung (NUTS)Mettmann (DEA1C)
LandDeutschland
E-Mailverkehrssicherheit.ausschreibungen@jenoptik.com
Telefon+49 2173 3940-0
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung6cadc1ae-c12d-4775-858b-fe6e1a2664f2  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung31/01/2025 12:21:41 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung72268-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe23/2025
Datum der Veröffentlichung03/02/2025