Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Der AN ist mit den Projekten und den Örtlichkeiten bereits vertraut. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in
direktem Zusammenhang mit der Herstellung des Gleislängsverbaus, die durch den AN ausgeführt werden und durch das HLV
beim AN beauftragt sind. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem relevanten
Zeitverlust.