723066-2024 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Leistungen der Technischen Ausrüstung - Anlagengruppe 4, 5 und 6, Elektroinstallation (ELT) - LPH 1 bis 9
OJ S 231/2024 27/11/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStudierendenwerk München und Oberbayern
E-Mailvergabestelle@stwm.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLeistungen der Technischen Ausrüstung - Anlagengruppe 4, 5 und 6, Elektroinstallation (ELT) - LPH 1 bis 9
BeschreibungLeistungen der Technische Ausrüstung - Anlagengruppe 4, 5 und 6, Elektroinstallation (ELT) - LPH 1 bis 9
Kennung des Verfahrensae4c353a-ee47-454d-98fb-e6dbf947583d
Interne KennungStwM_HEIG 64-66_Verg_EU-055_24
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtja
Begründung des beschleunigten VerfahrensDie Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß §§ 53 ff. HOAI 2021 (Elektroinstallation - (ELT)) war bereits Teil eines offenen Verfahrens (StwM_HEIG 64-66_Verg_EU-044_24), bei dem auch Architekten- und Ingenieurleistungen zur Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 Abs. 1 HOAI 2021 und Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1, 2, 3, 7 und 8, Heizung /Lüftung / Sanitär (HLS) nach § 53 Abs. 1 HOAI für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße 64 bis 66 in München (kurz HEIG) beschafft werden sollten. In jenem Verfahren ist für die beschriebene Leistung (Elektroplanung) kein Angebot eingegangen. Der Bedarf besteht weiterhin. Um nunmehr den Gesamtprojektstart gemäß Zeitplan nicht wesentlich zu verzögern, ist eine Kürzung des hier gegenständlichen Verfahrens unumgänglich. Durch die Beschleunigung kann der ELT-Planer ohne signifikante Verzögerungen in den Projektverlauf integriert werden, sodass der Gesamtzeitplan des Projekts eingehalten werden kann.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftHeiglhofstraße 64-66  
StadtMünchen
Postleitzahl81377
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.382 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4Y1A5RZQ Das Vergabeverfahren wird gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VgV aufgehoben, weil kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht. Ein neues Vergabeverfahren zur Beschaffung der Leistungen wird zeitnah erneut eingeleitet.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLeistungen der Technischen Ausrüstung - Anlagengruppe 4, 5 und 6, Elektroinstallation (ELT) - LPH 1 bis 9
BeschreibungDas Studierendenwerk München Oberbayern beabsichtigt für die Generalsanierung / Modernisierung der Wohnanlage Heiglhofstraße 64-66, 81377 München (kurz HEIG 64-66) die Beschaffung von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6: - Starkstromanlagen, - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, - Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner); sowie - technische Außenanlagen der Anlagengruppen 4, 5 und 6 im Sinne von § 53 HOAI 2021: o Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12), o Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12), o Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12). Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt stufenweise. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.
Interne KennungStwM_HEIG 64-66_Verg_EU-055_24
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen
Beschreibung der OptionenJa unter Beachtung von § 132 GWB
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftHeiglhofstraße 64-66  
StadtMünchen
Postleitzahl81377
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns13/12/2024
Enddatum der Laufzeit01/04/2029
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur Verlängerung1. Stufenweise Beauftragung Die Architekten- und Fachplanungsleistungen werden unterteilt nach - Grundleistungen; - fest definierten Besonderen Leistungen und - (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen beauftragt. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Fest definierte (optionale und nicht optionale) Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des Vertragsentwurfs und des Leistungs- und Vergütungskatalogs als Teilpauschalhonorar oder nach Aufwand vergütet. Optional angebotene Leistungen werden nur vergütet, soweit diese abgerufen werden. 2. (Optionale) weitere Besondere Leistungen Soweit (optionale) weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach Aufwand mit den nachfolgenden Stundensätzen vergütet: - Geschäftsführer, Gesellschafter, Partner, Projektleiter, stellvertretender Projektleiter 121,- EUR (netto) - Qualifizierter Mitarbeiter (Architekt oder Ingenieur) 86,- EUR (netto) - Sonstige Mitarbeiter oder technische Zeichner: 64,- EUR (netto)
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenFortsetzung Bedingungen für den Auftrag: Unterauftragnehmer / Nachunternehmer Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV). Keine Abweichung von der jeweils aktuell gültigen VOB/B Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert. Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann. Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden. Als VOB/B-widrig gelten insbesondere: - Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen - Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor. Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein. Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten / Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielZugang für alle
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPersönliche Erfahrung des Projektteams
BeschreibungDie Beschreibung des Kriteriums sowie deren Gewichtung ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.4. Die Information zu der Bewertungsmethode ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.5.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAusführungskonzept
BeschreibungDie Beschreibung des Kriteriums sowie deren Gewichtung ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.4. Die Information zu der Bewertungsmethode ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.5.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungKalkulatorischer Angebotspreis (brutto)
BeschreibungDie Beschreibung des Kriteriums sowie deren Gewichtung ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.4. Die Information zu der Bewertungsmethode ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.5.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStudierendenwerk München und Oberbayern
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeSonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStudierendenwerk München und Oberbayern
Registrierungsnummer09-9115114-11
PostanschriftLeopoldstraße 15
StadtMünchen
Postleitzahl80802
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabestelle
E-Mailvergabestelle@stwm.de
Telefon+49 8938196-1738
Fax+49 8938196-144
Internetadressehttps://www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de/ausschreibungen/
Profil des Erwerbershttps://www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de/ausschreibungen/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
RegistrierungsnummerDE 811335517
PostanschriftMaximilianstraße 39
StadtMünchen
Postleitzahl80538
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-MailVergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 8921762411
Fax+49 8921762847
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungd1e580c3-d8d8-4be2-8db6-a92912a274b0  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung26/11/2024 10:29:17 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung723066-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe231/2024
Datum der Veröffentlichung27/11/2024