CPV-Code Hauptteil 45223210 Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen
II.1.3.
Art des Auftrags Bauauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
EÜ (FU) Carl-Rumpff-Str. (km 9,977) inkl. LSW I b
EÜ Willy-Brandt-Ring (km 10,724
Stützwand I (km 10,742 – 10,875)
EÜ Manforter Str. (km 11,195)
Stützwand II (km 11,730 – 11,868)
EÜ Rathenau Str. (km 11,900)
Stützwand III (km 11,914 – 11,952)
FU Rathenaustr. (km 11,964)
Stützwand IV (km 11,976 – 12,145)
EÜ (FU) Windthorststr. (km 12,342)
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 20/08/2020Ende: 15/12/2023
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 20FEI43761
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 09/07/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: ARGE RRX PA1.2 Leverkusen
Postanschrift: Industriestr. 9
Ort: Westerkappeln
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49492
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 18 000 699,47 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 24/11/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 45223210 Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Leverkusen
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 20/08/2020Ende: 15/12/2023
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 18 000 699,47 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: ARGE RRX PA1.2 Leverkusen
Postanschrift: Industriestr. 9
Ort: Westerkappeln
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49492
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
RRX PA 1.2 Leverkusen VE1241 – Fa. ARGE Echterhoff
Mehrkostenanzeige MKA095 vom 28.04.2023 Elastomerlager Lagerkräfte EÜ Rathenaustraße
(MKA 95_52)
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Nach Erstellung der Ausführungsstatik wurde festgestellt, dass die hauptvertraglich vorgesehenen Lagerkräfte an den Überbauten der EÜ Rathenaustraße überschritten werden. Hieraus ergeben sich Än-derungen an den Lagern. Zudem war es notwendig, an den montierten Lagern Nullmessungen durchzuführen, was hauptvertraglich nicht berücksichtigt wurde.Die Erstellung der Lager für die EÜ Rathenaustraße sowie die Aufstellung deren Ausführungsplanung sind hauptvertraglich geschuldet. Durch die geänderten Lagerkräfte verändert sich der Gesamtcharakter des Auftrages nicht. Insbesondere vor dem Hintergrund der Baustellenlogistik und der Einhaltung der Vertragstermine ist eine Neuvergabe der Leistungen unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser geänderten Leistungen von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) sowie bauzeitlichen Verzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)