723214-2023 - ErgebnisDeutschland-Offenburg: Beaufsichtigung der Bauarbeiten
OJ S 230/2023 29/11/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Breitband Ortenau GmbH & Co. KG
Nationale Identifikationsnummer: DE 312290322
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77652
Land: Deutschland
E-Mail: info@breitband-ortenau.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.breitband-ortenau.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH & Co. KG
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Breitbandversorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Baubegleitende Leistungen in Anlehnung an Leistungsphase 8 im Rahmen der Mitverlegung Glasfaserausbau
Referenznummer der Bekanntmachung: 23-09 BOK_Bauüberwachung_Mitverlegung
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71247000 Beaufsichtigung der Bauarbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG ("Auftraggeber" oder "AG" genannt) beabsichtigt in den Ausbaugebieten in den Gemeinden Bad Peterstal-Griesbach, Biberach, Nordrach, Oberharmersbach, Oberwolfach, Seelbach, Wolfach, Zell am Harmersbach. die nachhaltige und zukunftsorientierte Versorgung mit leistungsfähigen, auf Glasfasern basierten Breit-bandanschlüssen mit einer Leistung von mindestens 1 Gigabit/s zu realisieren.
Der Umfang des Netzgebietes, in welchem die auftragsgegenständlichen Planungsleistungen zu erbringen sind, ist der Ziff. 1.2 der Vergabeunterlage zu entnehmen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 373 419,12 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau, 71326000 Nebendienstleistungen im Bauwesen, 71521000 Baustellenüberwachung, 71248000 Projektaufsicht und Dokumentation
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Hauptort der Ausführung: Gemeinden Bad-Peterstal-Griesbach, Biberach, Lautenbach, Nordrach, Oberharmersbach, Oberwolfach, Oppenau, Schuttertal, Seelbach,Wolfach, Zell am Harmersbach
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Beautragung eines geeigneten Unternehmens, dass die Leistungen der Bauüberwachung entsprechend der Leistungsphase 8 in Anlehnung an den § 43 (Ingenieurbauwerke) der HOAI erbringt.
Die Beauftragung der Leistungen beziehen sich auf die durch Dritte auszuführenden Bauarbeiten für die Leerrohr-Mitverlegung des Auftraggebers im Bereich des eigenwirtschaftlichen Ausbauprojektes der UGG.
Der Beauftragung liegen die vorl. Förderbescheide des Bundes für das Projektgebiet zu Grunde (s. Anlagen 01-01m zur Vergabeunterlage). Im Rahmen der Leistungserbringung sind sodann durch den Auftragnehmer neben den Inhalten der Leistungsbeschreibung insbesondere auch folgende Vorgaben zwingend einzuhalten:
- Richtline "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 26.04.2021
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur nterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken"
- Bundeshaushaltsordnung, insbesondere §§ 23 und 44 BHO samt den zu ihnen erlassenden Verwaltungsvorschriften (VV)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, Stand 13.06.2019, GMBl Nr. 19/2019, S. 372)
- Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahre, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes ("BNBest-Gigabit"), Stand 01.07.2021
- GIS-Nebenbestimmungen, Version 5.01 vom 24.02.2022
- Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 5.01 vom 24.02.2022
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Der Auftraggeber hat ebenso Anträge auf Förderung des Landes Baden-Württemberg gestellt und vorl. bewilligt bekommen. Auch die dort niedergelegten Nebenbestimmungen, Auflagen etc. sind im Rahmen der Leistungserbringung zwingend einzuhalten, insb. gelten:
- Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (VwV Gigabitmitfinanzierung), v. 10.09.2021
- Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" v. 29.12.2022
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Gesamtkonzept für die zu erbringende Bauüberwachung / Gewichtung: 35
Preis - Gewichtung: 65
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 180-562507
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Baubegleitende Leistungen in Anlehnung an Leistungsphase 8 im Rahmen der Mitverlegung Glasfaserausbau
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
08/11/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: INROS LACKNER SE
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 373 419,12 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24/11/2023