723224-2022 - ErgebnisDeutschland-München: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 248/2022 23/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Technische Universität München ("TUM")
Postanschrift: Arcisstraße 21
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): CIO
E-Mail: cio@tum.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tum.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Universität
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lizenzupgrade für eine Standard-Software
Referenznummer der Bekanntmachung: TUM-2022-3
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des Auftrags wird die bereits an der TUM genutzte ERP-Softwarelösung des Auftragnehmers im Wege des Erwerbs entsprechender Software-Lizenzen auf die Version S/4 HANA upgegradet, um die Softwarelösung an den neuesten Stand der Technik anzupassen und den Funktionsumfang zu erweitern.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 180 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Technische Universität München Arcisstraße 21 80333 München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des Auftrags wird die bereits an der TUM genutzte ERP-Softwarelösung des Auftragnehmers im Wege des Erwerbs entsprechender Software-Lizenzen auf die Version S/4 HANA upgegradet, um die Softwarelösung an den neuesten Stand der Technik anzupassen und den Funktionsumfang zu erweitern.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:
Die Vergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV. Hiernach darf ein öffentlicher Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der öffentliche Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde; die Laufzeit dieser öffentlichen Aufträge darf in der Regel drei Jahre nicht überschreiten. Bei dem vorliegenden Upgrade handelt es sich um eine Lieferleistung i. S. d. § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV, zumal Lizenzen für eine Standard-Softwarelösung beschafft werden. Etwaige Installations- und geringfügige Anpassungsleistungen sind als Nebenleistungen i.S.d. § 103 Abs. 2 S. 2 GWB zu qualifizieren und tangieren die Einordnung als Lieferleistung nicht. Die Lieferleistung dient des Weiteren auch der teilweisen Erneuerung bzw. Erweiterung bereits erbrachter Leistungen des Auftragnehmers i. S. d. § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV: Im Zuge des Upgrades der Lizenzen erfolgt zum einen eine Anpassung der ursprünglichen Lieferung an den neuesten Stand der Technik, zum anderen werden im Zuge der Umstellung einige neue Funktionen eingeführt. Bereits vorhandene Daten werden in das erneuerte System migriert und vorhandene Add-ons und Schnittstellen - soweit technisch möglich bzw. kompatibel - weiterhin genutzt bzw. erforderlichenfalls in geringfügigem Umfang angepasst. Es handelt sich insofern bei dem Vorhaben nicht um einen vollständigen Ersatz der bisherigen Leistungen, sondern um eine teilweise Erneuerung bzw. (teilweise) Erweiterung der ursprünglichen Lieferleistung. Darüber hinaus würde ein etwaiger Wechsel des Unternehmens dazu führen, dass der Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste; außerdem würde dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen. Diesbezüglich ist zu berücksichtigen, dass ein Vergabeverfahren auf der Grundlage des § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV nicht nur dann in Betracht kommt, wenn die Lieferung durch ein anderes Unternehmen mit der ursprünglichen Leistung absolut inkompatibel ist. Vielmehr genügt auch eine relative Inkompatibilität; diese ist anzunehmen, wenn im Falle einer möglichen Angleichung der technischen Merkmale die Anpassung technische Schwierigkeiten aufwirft, die entweder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand behoben werden könnten oder aber den bestimmungsgemäßen Gebrauch und die Wartung nicht nur marginal, sondern erheblich beeinträchtigen. Der etwaige Wechsel auf das System eines anderen Anbieters würde erhebliche Umstellungsrisiken beinhalten: Hierzu zählen bspw. die teilweise oder vollständige Undurchführbarkeit der geplanten Datenmigration, die Inkompatibilität von Add-ons und Schnittstellen sowie der etwaige Ausfall des Gesamtsystems in der Übergangsphase. Darüber hinaus würde aus einer etwaigen Umstellung auf das System eines anderen Anbieters ein erheblicher und unverhältnismäßiger Umstellungsaufwand resultieren, zumal die zuständigen Mitarbeiter sowie die Prozesse und Anwendungen des Auftraggebers auf die Softwarelösung des Auftragnehmers eingestellt sind. Überdies müsste vorsorglich während der Umstellungsphase ein Parallelbetrieb des alten und des neuen Systems durchgeführt werden, um den laufenden Geschäftsbetrieb zu gewährleisten. Im Übrigen ist die Laufzeit des zu Grunde liegenden EVB-IT-Überlassungsvertrags (Typ A) auf drei Jahre begrenzt, so dass auch diese Voraussetzung des § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV erfüllt ist.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: TUM-2022-3
Bezeichnung des Auftrags:
Lizenzupgrade für eine Standard-Software
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
23/11/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: SAP Deutschland SE & Co. KG
Postanschrift: Hasso-Plattner-Ring 7
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 180 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6EGQ
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von dreißig Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/12/2022