723529-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Versorgungsunternehmen – Bekanntmachung der Wissenschaftsstadt Darmstadt über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages für das Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG
OJ S 210/2025 31/10/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungWissenschaftsstadt Darmstadt
E-Maild.hohaus@gpp-recht.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBekanntmachung der Wissenschaftsstadt Darmstadt über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages für das Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG
BeschreibungDie Wissenschaftsstadt Darmstadt macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag (Konzessionsvertrag) für das Stromversorgungsnetz für die öffentliche Versorgung für das Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der ENTEGA AG am 31.12.2027 auslaufen wird. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag ab dem 01.01.2028 mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages gem. § 46 Abs. 2 EnWG für das Gebiet der Stadt Darmstadt interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihr Interesse bis spätestens zum 02.02.2026 schriftlich gegenüber dem Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Rechtsamt, Neues Rathaus, Luisenplatz 5 A, 64283 Darmstadt, zu bekunden.
Kennung des Verfahrensff90a51c-577f-455f-87ba-03f870d95598
Interne Kennung2025-D-K01
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensEs wird ausdrücklich darauf hingewiesen und klargestellt, dass insbesondere die europäischen Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU, 2014/25/EU, das GWB, die VgV, die KonzVgV, die SektVO, die VOB/A und die UVgO, ganz gleich in welcher Fassung, keine Anwendung finden. Das Verfahren richtet sich nach § 46 ff. EnWG.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65000000 Versorgungsunternehmen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift64283  
StadtDarmstadt
Postleitzahl64283
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YFHMY5Q# Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen und klargestellt, dass insbesondere die europäischen Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU, 2014/25/EU, das GWB, die VgV, die KonzVgV, die SektVO, die VOB/A und die UVgO, ganz gleich in welcher Fassung, keine Anwendung finden. Das Verfahren richtet sich nach § 46 ff. EnWG.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeAuftragsunterlagen
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelBekanntmachung der Wissenschaftsstadt Darmstadt über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages für das Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG
BeschreibungDie Wissenschaftsstadt Darmstadt macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag (Konzessionsvertrag) für das Stromversorgungsnetz für die öffentliche Versorgung für das Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der ENTEGA AG am 31.12.2027 auslaufen wird. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag ab dem 01.01.2028 mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages gem. § 46 Abs. 2 EnWG für das Gebiet der Stadt Darmstadt interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihr Interesse bis spätestens zum 02.02.2026 schriftlich gegenüber dem Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Rechtsamt, Neues Rathaus, Luisenplatz 5 A, 64283 Darmstadt, zu bekunden. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes nach § 46a EnWG liegen bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung zur Einsichtnahme bereit bzw. können nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung unter oben genannter Adresse angefordert werden.
Interne Kennung2025-D-K01
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65000000 Versorgungsunternehmen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift64283  
StadtDarmstadt
Postleitzahl64283
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit20 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenEs wird ausdrücklich darauf hingewiesen und klargestellt, dass insbesondere die europäischen Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU, 2014/25/EU, das GWB, die VgV, die KonzVgV, die SektVO, die VOB/A und die UVgO, ganz gleich in welcher Fassung, keine Anwendung finden. Das Verfahren richtet sich nach § 46 ff. EnWG.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsEignungskriterien werden nach Abgabe der Interessenbekundung mitgeteilt. Grundsätzlich ist eine Genehmigung nach § 4 EnWG oder eine vergleichbare Nachweisführung über die Eignung erforderlich.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFHMY5Q/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFHMY5Q
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFHMY5Q
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge02/02/2026 23:59:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenUnterlagen können unter Beachtung der Grundsätze eines diskriminierungsfreien Verfahrens nachgefordert werden.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEignungskriterien werden nach Abgabe der Interessenbekundung mitgeteilt. Grundsätzlich ist eine Genehmigung nach § 4 EnWG oder eine vergleichbare Nachweisführung über die Eignung erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleLandgericht Wiesbaden
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 47 Abs. 5 EnWG können beteiligte Unternehmen gerügte Rechtsverletzungen nach § 47 Abs. 1 und 2 EnWG, denen die Gemeinde nicht abhilft, nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Zugang der Information nach § 47 Absatz 4 EnWG vor den ordentlichen Gerichten geltend machen. Es gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) über das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ein Verfügungsgrund braucht nicht glaubhaft gemacht zu werden. In § 47 EnWG wird ausgeführt: (1) Jedes beteiligte Unternehmen kann eine Rechtsverletzung durch Nichtbeachtung der Grundsätze eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens nach § 46 Absatz 1 bis 4 nur geltend machen, soweit es diese nach Maßgabe von Absatz 2 gerügt hat. Die Rüge ist in Textform gegenüber der Gemeinde zu erklären und zu begründen. (2) Rechtsverletzungen, die aufgrund einer Bekanntmachung nach § 46 Absatz 3 erkennbar sind, sind innerhalb der Frist aus § 46 Absatz 4 Satz 4 zu rügen. Rechtsverletzungen, die aus der Mitteilung nach § 46 Absatz 4 Satz 4 erkennbar sind, sind innerhalb von 15 Kalendertagen ab deren Zugang zu rügen. Rechtsverletzungen im Rahmen der Auswahlentscheidung, die aus der Information nach § 46 Absatz 5 Satz 1 erkennbar sind, sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab deren Zugang zu rügen. Erfolgt eine Akteneinsicht nach Absatz 3, beginnt die Frist nach Satz 3 für den Antragsteller erneut ab dem ersten Tag, an dem die Gemeinde die Akten zur Einsichtnahme bereitgestellt hat. (3) Zur Vorbereitung einer Rüge nach Absatz 2 Satz 3 hat die Gemeinde jedem beteiligten Unternehmen auf Antrag Einsicht in die Akten zu gewähren und auf dessen Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften zu erteilen. Der Antrag auf Akteneinsicht ist in Textform innerhalb einer Woche ab Zugang der Information nach § 46 Absatz 5 Satz 1 zu stellen. Die Gemeinde hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. (4) Hilft die Gemeinde der Rüge nicht ab, so hat sie das rügende Unternehmen hierüber in Textform zu informieren und ihre Entscheidung zu begründen. (5) Beteiligte Unternehmen können gerügte Rechtsverletzungen, denen die Gemeinde nicht abhilft, nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Zugang der Information nach Absatz 4 vor den ordentlichen Gerichten geltend machen. Es gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ein Verfügungsgrund braucht nicht glaubhaft gemacht zu werden. (6) Ein Vertrag nach § 46 Absatz 2 darf erst nach Ablauf der Fristen aus Absatz 2 Satz 3 und Absatz 5 Satz 1 geschlossen werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltWissenschaftsstadt Darmstadt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtWissenschaftsstadt Darmstadt
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungWissenschaftsstadt Darmstadt
RegistrierungsnummerDE 111608610
PostanschriftLuisenplatz 5 A
StadtDarmstadt
Postleitzahl64283
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
E-Maild.hohaus@gpp-recht.de
Telefon06151115
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungLandgericht Wiesbaden
Registrierungsnummert:061132610
PostanschriftMainzer Straße 124
StadtWiesbaden
Postleitzahl65189
Land, Gliederung (NUTS)Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
LandDeutschland
Telefon061132610
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung3575cf98-131a-402f-8913-64a996f8a065  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung30/10/2025 10:02:58 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung723529-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe210/2025
Datum der Veröffentlichung31/10/2025