Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Zusätzlicher und/oder geänderter Rückbau von Verbauten und Baustraßen im Bereich der BE Nord. Es bestehen
wirtschaftliche Risiken aus potentiellen Behinderungen aufrund der engen Schnittstellen beim Rückbau sowie Abhängigkeiten von
der Baustellenlogistik im Verantwortungsbereich der ARGE. Die Rückbauten erfolgen im Zuge des Rückbaus der BE Nord durch
die ARGE Tunnel Rastatt - aufgrund der engen Schnittstellen drohen potentielle Behinderungen - die Leistung sollte daher nur
durch einen AN ausgeführt werden.