724003-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Vermessungsarbeiten – HWGK-F Vermessung Oberer Kocher
OJ S 211/2025 03/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart
E-Mailhochwassergefahrenkarte@rps.bwl.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelHWGK-F Vermessung Oberer Kocher
BeschreibungVM
Kennung des Verfahrens0a2d5623-6235-4f74-a3d1-e3d2af142067
Interne KennungHWGK-F_2025_0004
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71355000 Vermessungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71353000 Oberirdische Vermessung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftRuppmannstraße 21  
StadtStuttgart
Postleitzahl70565
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXUEYDDYTS5RLXQC# XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann3
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenDas Angebot muss bis zum oben genannten Zeitpunkt elektronisch in Textform über die Ausschreibungsplattform beim Auftraggeber eingegangen sein. Andere Formen der Angebotsabgabe werden nicht zugelassen. Der Antragsteller / Bieter trägt die alleinige Verantwortung, dass sein Antrag / Angebot rechtzeitig über die Ausschreibungsplattform eingereicht wird. Auch bei der elektronischen Angebotsabgabe kann es zu technischen Schwierigkeiten kommen weshalb eine rechtzeitige Abgabe der Unterlagen dringend empfohlen wird. # Die Leistungsbeschreibung / Angebot ist in allen verlangten Punkten vollständig auszufüllen und mit dem Namen der natürlichen Person zu versehen sein welche die Erklärung (das Angebot) abgibt. Die Leistungsbeschreibung / Angebot muss vollständig sein. Bei Bedarf sind die Anlagen für die Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern oder einer Eignungsleihe beizufügen. Die Preistabellen sind auszufüllen und abzugeben. Andere Unterlagen sind nicht verlangt. # Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Gewerbezentralregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Ein Auftrag kann nur erteilt werden sofern sich darin keine negativen Eintragungen finden. # Neben den bereits genannten formalen Ausschlusskriterien wird die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters anhand der abgefragten Umsatzzahlen und des Personals in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung überprüft. Falls keine ausreichenden Werte nachgewiesen werden können wird die ausschreibende Stelle dies bei Bedarf mit dem Bieter aufklären. # Die Abfrage der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt über die oben abgefragten Referenzen. Es gehen alle drei Referenzen in die Wertung ein. Die Wertung der Profilzahlen wird innerhalb der Referenz mit 70 % gewichtet, die Aktualität der Referenz mit 10 %, die Abgabe in GPRO mit 20 %. # Die Wertung des Preises wird mit 80 % gewichtet, die technische Leistungsfähigkeit mit 20 %. # Für die Angebotswertung wird je Los der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,4-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung- Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 (1) Nr. 2 GWB - Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug
Korruption
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Zahlungsunfähigkeit
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelVM432 - Kocher (unterer Bereich)
Beschreibungxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71355000 Vermessungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71353000 Oberirdische Vermessung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftRuppmannstraße 21  
StadtStuttgart
Postleitzahl70565
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns12/01/2026
Enddatum der Laufzeit04/05/2026
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.90 278,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme# ZUSATZINFORMATIONEN
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsFianzielle Leistungsfähigkeit - Bachweis der finatiellen Leistungsfähigkeit über Umsatzzahlen der vergangenen Jahre

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsTechnische Leistungsfähigkeit - Die Abfrage der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt über abgefragte Referenzen. Es gehen drei Referenzen in die Wertung ein. Die Wertung der Profilzahlen wird innerhalb der Referenz mit 70 % gewichtet, die Aktualität der Referenz mit 10 %, die Abgabe in GPRO mit 20 %.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsHaftpflichtversicherung - Der Bieter verpflichtet sich über die gesamte Bearbeitungszeit eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für sonstige Schäden mit einer Deckung von mindestens 1,5 Mio. EUR sowohl für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden zu haben. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/11/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYDDYTS5RLXQC/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYDDYTS5RLXQC
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYDDYTS5RLXQC
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss38 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie ausschreibende Stelle behält sich vor nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin02/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags-
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformBei Auftragserteilung wird ein Nachweis über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung gefordert.
Finanzielle VereinbarungDie elektronische Rechnungsstellung ist gefordert.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus: "Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer" der Vergabekammer .Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 16.02.2024: "".. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). / 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). / 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. / 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 EUR und höchstens 50.000 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. / 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB)."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart
5.1.
LosLOT-0002
TitelVM433 - Kocher (Oberer Bereich)
Beschreibungxxxxxxxxxxx
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71355000 Vermessungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71353000 Oberirdische Vermessung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftRuppmannstraße 21  
StadtStuttgart
Postleitzahl70565
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns12/01/2026
Enddatum der Laufzeit04/05/2026
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.147 415,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme# ZUSATZINFORMATIONEN
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsFianzielle Leistungsfähigkeit - Bachweis der finatiellen Leistungsfähigkeit über Umsatzzahlen der vergangenen Jahre

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsTechnische Leistungsfähigkeit - Die Abfrage der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt über abgefragte Referenzen. Es gehen drei Referenzen in die Wertung ein. Die Wertung der Profilzahlen wird innerhalb der Referenz mit 70 % gewichtet, die Aktualität der Referenz mit 10 %, die Abgabe in GPRO mit 20 %.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsHaftpflichtversicherung - Der Bieter verpflichtet sich über die gesamte Bearbeitungszeit eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für sonstige Schäden mit einer Deckung von mindestens 1,5 Mio. EUR sowohl für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden zu haben. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/11/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYDDYTS5RLXQC/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYDDYTS5RLXQC
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYDDYTS5RLXQC
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss38 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie ausschreibende Stelle behält sich vor nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin02/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags-
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformBei Auftragserteilung wird ein Nachweis über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung gefordert.
Finanzielle VereinbarungDie elektronische Rechnungsstellung ist gefordert.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus: "Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer" der Vergabekammer .Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 16.02.2024: "".. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). / 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). / 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. / 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 EUR und höchstens 50.000 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. / 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB)."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart
5.1.
LosLOT-0003
TitelVM434 - Lein
BeschreibungXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71355000 Vermessungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71353000 Oberirdische Vermessung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftRuppmannstraße 21  
StadtStuttgart
Postleitzahl70565
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns12/01/2026
Enddatum der Laufzeit04/05/2026
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.109 195,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme# ZUSATZINFORMATIONEN
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsFianzielle Leistungsfähigkeit - Bachweis der finatiellen Leistungsfähigkeit über Umsatzzahlen der vergangenen Jahre

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsTechnische Leistungsfähigkeit - Die Abfrage der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt über abgefragte Referenzen. Es gehen drei Referenzen in die Wertung ein. Die Wertung der Profilzahlen wird innerhalb der Referenz mit 70 % gewichtet, die Aktualität der Referenz mit 10 %, die Abgabe in GPRO mit 20 %.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsHaftpflichtversicherung - Der Bieter verpflichtet sich über die gesamte Bearbeitungszeit eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für sonstige Schäden mit einer Deckung von mindestens 1,5 Mio. EUR sowohl für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden zu haben. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/11/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYDDYTS5RLXQC/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYDDYTS5RLXQC
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYDDYTS5RLXQC
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss38 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie ausschreibende Stelle behält sich vor nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin02/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags-
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformBei Auftragserteilung wird ein Nachweis über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung gefordert.
Finanzielle VereinbarungDie elektronische Rechnungsstellung ist gefordert.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus: "Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer" der Vergabekammer .Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 16.02.2024: "".. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). / 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). / 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. / 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 EUR und höchstens 50.000 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. / 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB)."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart
Registrierungsnummer08-A6296-80
PostanschriftRuppmannstraße 21
StadtStuttgart
Postleitzahl70565
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
KontaktpersonRefertat 53.2
E-Mailhochwassergefahrenkarte@rps.bwl.de
Telefon+49 711904-0
Fax+49 711904-15091
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg
RegistrierungsnummerDE811469974
PostanschriftRegierungspräsidium Karlsruhe
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76247
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
KontaktpersonReferat 15
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 721926-8730
Fax+49 7219263985
Internetadressehttps://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung947b8ee2-9bfd-47ec-9177-3aff9b72f9df  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung31/10/2025 14:32:10 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung724003-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe211/2025
Datum der Veröffentlichung03/11/2025