724901-2022 - ErgebnisDeutschland-Bochum: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
OJ S 248/2022 23/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bochum, Referat Zentraler Einkauf
Postanschrift: Hans-Böckler-Str. 19
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: umalig@bochum.de
Telefon: +49 2349104448
Fax: +49 234910794448
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Planung Thermische Bauphysik Haus der Musik, Marienplatz
Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2022_00360_OV_ZD
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Planungsleistungen für die Thermische Bauphysik (Wärmeschutz, Schallschutz, Raumakustik) für den Umbau und die Sanierung im Haus der Musik (ehem. Landesbehördenhaus), Marienplatz 2 in Bochum
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71356000 Dienstleistungen im technischen Bereich
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Haus der Musik (ehem. Landesbehördenhaus) Marienplatz 2 44787 Bochum
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ausgeschrieben werden die vollständigen Leistungen der Bauphysik nach § 3 HOAI m. Anlage 1, Nr. 1.2 HOAI. Daneben ist die Vergabe besonderer Leistungen vorgesehen, um für das Vorhaben eine umfassende Betreuung sicherzustellen.
Die Planungsleistung muss mit dem Ziel erbracht werden, dass im Zusammenspiel mit dem Objektplaner und den weiteren fachlichen Beteiligten die Umsetzung erfolgt.
Ziele der Baumaßnahme sind u.a. im Bestandsgebäude:
- Brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudes
- Sanierung, Umnutzung, Umbau sowie Erweiterung des bestehenden Verwaltungsgebäudes
inkl. des Keller- sowie Dachgeschosses in eine Musikschule (Umsetzung Bedarfsermittlung/Raumprogramm)
- Beseitigung von Schadstoffen
- Erneuerung der haustechnischen Installationen
- Herstellung der Barrierefreiheit
- Reaktivierung der Parkebene im Untergeschoss (siehe auch brandschutztechnische Ertüchtigung)
Die jeweiligen notwendigen Maßnahmen wie Anpassung der Elektroinstallation nach LAR, Installation einer Hausalarmierung / Brandmeldeanlage sowie Sicherheitsbeleuchtung sind jeweils nach dem Brandschutzkonzept im Abstimmung mit dem planenden Architekturbüro zu planen und durchzuführen. Hierbei ist maßgeblich die Abstimmung mit dem Architekturbüro und dem Brandschützer zu führen.
Weiterhin ist in Abstimmung mit den Stadtwerken Bochum die auf dem Grundstück befindliche Trafostation der Stadtwerke Bochum zu versetzen. Auch hierzu sind von Seiten des zu beauftragenden Ingenieurbüros entsprechende organisatorische Schritte einzuleiten und abzustimmen. Die E-Mobilität ist für öffentliche Ladesäulen wird in Zusammenwirken mit den Stadtwerke Bochum erfolgen.
Weitere Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Persönliche fachliche Qualifikation / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Einsatzplanung / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 60
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 169-477774
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe Hansen + Partner Ingenieure GmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
14/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 9
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Hansen + Partner Ingenieure GmbH
Postanschrift: Lise-Meitner-Str. 1-3
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42119
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYW8TY749W
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19/12/2022