5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Elbe-Elster
Stadt: Herzberg (Elster)
Postleitzahl: 04916
Land, Gliederung (NUTS): Elbe-Elster (DE407)
Land: Deutschland
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 190 764,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Prozessinnovationen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorarangebot
Beschreibung: Es wird das angebotene Gesamthonorar gem. Zusammenstellung der Angebotssumme gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis wird unter der Voraussetzung, dass der Angebotspreis auskömmlich ist, mit der vollen Punktzahl bewertet. Null Punkte erhalten das fiktive Angebot mit dem 2-fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises sowie alle Angebote, die darüber liegen. Die Berechnung der Bewertungspunkte der einzelnen Bieter, deren Angebotspreis zwischen diesen beiden Polen liegt, erfolgt über lineare Interpolation (eine Dezimalstelle).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 500
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung der BOL, öBü
Beschreibung: Erfahrung (Referenzen) der BOL und örtlichen Bauüberwachung Unter diesem Wertungskriterium bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß die konkrete Erfahrung aus Referenzprojekten des mit der Auftragsausführung betrauten Personals eine fachgerechte Erfüllung der Planungsleistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lässt. Die Bewertung erfolgt anhand vom Bieter anzugebender Referenzen für das Projektpersonal. Diese sind mit der Referenzseite anzugeben, die der Anlage 7 der Vergabeunterlagen entnommen werden kann. Für die Vergleichbarkeit gelten die dort aufgeführten Wertungsvoraussetzungen. Für die Leistungen BOL und Örtliche Bauüberwachung sind Angaben zu den Referenzen und den Referenzinhalten erforderlich. Die Auswertung der Refernzen erfolgt nach Punkten entsprechend der Tabelle, die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen auf Seite 5 zu finden ist. Es werden maximal 3 Referenzen je Bearbeiter gewertet. Stammt eine Referenz aus einem planfeststellungspflichtigen Vorhaben, wird sie für den jeweiligen Leistungsbereich mit 1,5 Punkten bewertet. Andernfalls wird die Referenz nur mit einem Punkt bewertet. Es werden die Referenzen der BOL/ öBÜ und des Stellvertreters gewertet. Die Erfahrung möglicher Ersatzmitglieder wird nicht gewertet. Für die Bewertung wendet der Auftraggeber folgendes Punktesystem an: Die maximal möglichen Punkte der Referenzen (27) werden mit der maximal möglichen Punktzahl bewertet. Der fiktive Wert von 0 Referenzpunkten erhält Null Bewertungspunkte. Die Berechnung der Bewertungspunkte der einzelnen Bieter erfolgt über lineare Interpolation (eine Dezimalstelle).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 500
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), dieses vertreten durch den Minister, dieser wiederum vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), dieses vertreten durch den Minister, dieser wiederum vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), dieses vertreten durch den Minister, dieser wiederum vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)
Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), dieses vertreten durch den Minister, dieser wiederum vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), dieses vertreten durch den Minister, dieser wiederum vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI