725484-2024 - Auftragsänderung
Deutschland – Rettungsdienste – Änderungsvereinbarung zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Durchführung des Rettungsdienstes – Vorhalteerhöhung Rettungsdienst Isen
OJ S 232/2024 28/11/2024
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Erding (ZRF)
E-Mail: zrf-erding@lra-ed.de
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Änderungsvereinbarung zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Durchführung des Rettungsdienstes – Vorhalteerhöhung Rettungsdienst Isen
Beschreibung: Zwischen dem ZRF und dem BRK besteht eine Vereinbarung vom 20.03.2020 über die Durchführung des Rettungsdienstes (im Folgenden: Durchführungsvertrag). Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung des Rettungsdienstes am Standort Isen. Die Vorhaltung am Standort Isen beträgt aktuell 84 Wochenstunden. Der Vertrag wurde bislang noch nicht geändert. Das INM (Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement an der LMU München) hat im Juli 2023 eine Detailanalyse vorgelegt, die die rettungsdienstliche Versorgungssituation in dem Rettungsdienstbereich Erding untersucht. In der Detailanalyse werden diverse Maßnahmen vorgeschlagen, um für den Bereich der Notfallrettung künftig die Einhaltung der 12-Minuten-Frist in dem geforderten Umfang gewährleisten zu können. Für den Standort Isen wird dazu vom INM eine Vorhalteerhöhung im Umfang von 20 Wochenstunden empfohlen. Auf S. 4 der Detailanalyse wird ausgeführt: „Für den Versorgungsbereich Dorfen wird des Weiteren empfohlen, die Vorhaltungszeiten des Stellplatzes Isen auszuweiten. Konkret wird die Vorhaltung von Montag bis Donnerstag jeweils von 08:00 bis 22:00 Uhr sowie von Freitag bis Sonntag jeweils 08:00 Uhr bis 24:00 Uhr als bedarfsnotwendig erachtet. Dadurch werden temporäre Distanzprobleme außerhalb der Dienstzeiten des Stellplatzes Isen insbesondere in den Gemeinden Isen und Lengdorf reduziert. Diese Maßnahme entspricht einer RTW-Vorhaltungsausweitung um 20 Wochenstunden.“ Die Erhöhung der Vorhaltung um 20 Wochenstunden von aktuell 84 Wochenstunden auf künftig 104 Wochenstunden soll durch die vorliegende erste Änderungsvereinbarung umgesetzt werden.
Kennung des Verfahrens: 2e5feade-e0d2-47f8-a634-22bed180b8ba
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage: 
Andere
other - Die vorliegende Vertragsänderung unterliegt den verwaltungsrechtlichen Bestimmungen (insb. Art. 13 Abs. 4 S. 1 BayRDG). Die vergaberechtlichen Bestimmungen finden nach des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB keine unmittelbare Anwendung. Für die Auslegung des Art. 13 Abs. 4 S. 1 BayRDG sind jedoch die Bestimmungen des Konzessionsvergaberechts, speziell der §§ 132, 154 Nr. 3 GWB heranzuziehen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Durchführung des Rettungsdienstes (RTW Isen)
Beschreibung: Gegenstand der zu ändernden Konzession ist die Durchführung des öffentlichen Rettungsdienstes am Standort Isen
Interne Kennung: ZRF/0920.42-004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2020
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2030
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Verwaltungsgericht München
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Änderungsvereinbarung ist bereits abgeschlossen worden. Ein wirksam geschlossener Vertrag kann grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden (vgl. § 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Zu beachten ist allerdings, dass die Bestimmungen des GWB vorliegend zumindest keine unmittelbare Anwendung finden. Denn seit dem 01.11.2022 kommt insoweit die Ausnahmebestimmung des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB (sog. Bereichsausnahme) zum Tragen, die durch die Bestimmungen des neuen BayRDG zum Auswahlverfahren nach § 3 Abs. 2 des Änderungsgesetzes vom 22. April 2022 (GVBl. S. 132) „umgesetzt“ wurde (siehe dazu näher Bayerischer Landtag, Drucksache 18/19306, S. 27 f.). Jedoch besteht die Möglichkeit, dass die Bestimmungen des Konzessionsvergaberechts nach dem GWB weiter entsprechend weitergelten. Insoweit wird in diesem Zusammenhang auf die Bestimmung des § 135 Abs. 2 GWB verwiesen. Danach kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Konzessionsgeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Konzessionsgeber - wie vorliegend - die Konzessionsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Erding (ZRF)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner: 
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Rotes Kreuz, Körperschaft des öffentlichen Rechts (BRK)
Angebot: 
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 1 000,00 EUR
Informationen zum Auftrag: 
Kennung des Auftrags: TEN-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 13/11/2024
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 536467-2019
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Die Vorhalteerhöhung wurde durch das Institut für Notfallmedizin an der LMU München (INM) im Rahmen seiner Detailanalyse empfohlen. Die Empfehlung dient dem Zweck, die Versorgungssituation zu verbessern. Die Notwendigkeit der Vorhalteerhöhung konnte wohl schon nicht als solche, aber keinesfalls in ihrer konkreten Höhe bei Vertragsschluss vorhergesehen werden. Denn die Entwicklungen in der Versorgungssituation, die nun die Vorhalteerhöhung erfordern, waren in der Form damals nicht zu antizipieren. Hierzu sowie für die Kostenübernahme durch die Kostenträger bedurfte es vielmehr einer entsprechenden Begutachtung durch das INM, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses so noch nicht vorlag. Die Begutachtung durch das INM im Rahmen der Detailanalyse, die nunmehr aufgrund geänderter Parameter diese Maßnahmen fordert, stellt deshalb aus Warte des ZRF Erding einen unvorhersehbaren Umstand dar.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Das INM (Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement an der LMU München) hat im Juli 2023 eine Detailanalyse vorgelegt, die die rettungsdienstliche Versorgungssituation in dem Rettungsdienstbereich Erding untersucht. In der Detailanalyse werden diverse Maßnahmen vorgeschlagen, um für den Bereich der Notfallrettung künftig die Einhaltung der 12-Minuten-Frist in dem geforderten Umfang gewährleisten zu können. Für den Standort Isen wird dazu vom INM eine Vorhalteerhöhung empfohlen. Das BRK hält am Standort Isen derzeit einen RTW im Umfang von wöchentlich 84 Stunden vor. Die Erhöhung der Vorhaltung auf 104 Wochenstunden soll durch die vorliegende erste Änderungsvereinbarung umgesetzt werden.
Abschnittskennung: CON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Erding (ZRF)
Registrierungsnummer: 1
Postanschrift: Alois-Schießl-Platz 2
Stadt: Erding
Postleitzahl: 85345
Land, Gliederung (NUTS): Erding (DE21A)
Land: Deutschland
E-Mail: zrf-erding@lra-ed.de
Telefon: 08122 58 1263
Rollen dieser Organisation: 
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Verwaltungsgericht München
Registrierungsnummer: 2
Postanschrift: Postfach 20 05 43
Stadt: München
Postleitzahl: 80005
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: Poststelle@vg-m.bayern.de
Telefon: 089 5143-0
Rollen dieser Organisation: 
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Rotes Kreuz, Körperschaft des öffentlichen Rechts (BRK)
Registrierungsnummer: 3
Stadt: München
Postleitzahl: 81373
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: info@brk.de
Telefon: 089 92 41 - 0
Rollen dieser Organisation: 
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation: 
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 35cd2420-0c47-4eb4-9aef-5841079c691f  -  01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 40
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/11/2024 16:55:53 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 725484-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 232/2024
Datum der Veröffentlichung: 28/11/2024