725982-2023 - Planung
Österreich – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Direktvergabe einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb der Linien 5450, 5452, 5456, 5458, 5460, 5462 und 5454 (allesamt Stand Fahrplanjahr 2024) gemäß Art 5 Abs 4 der VO (EG) Nr. 1370/2007
OJ S 231/2023 30/11/2023
Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Dienstleistungen
1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Stadtgemeinde Wolfsberg
E-Mail: stadt@wolfsberg.at
Rechtsform der zuständigen Behörde: Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Direktvergabe einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb der Linien 5450, 5452, 5456, 5458, 5460, 5462 und 5454 (allesamt Stand Fahrplanjahr 2024) gemäß Art 5 Abs 4 der VO (EG) Nr. 1370/2007
Verfahrensart: Sonstiges einstufiges Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage: 
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Direktvergabe einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb der Linien 5450, 5452, 5456, 5458, 5460, 5462 und 5454 (allesamt Stand Fahrplanjahr 2024) gemäß Art 5 Abs 4 der VO (EG) Nr. 1370/2007
Beschreibung: Die Stadtgemeinde Wolfsberg beabsichtigt Verkehrsdienstleistungen entsprechend den Kraftfahrlinien (Stand Fahrplanjahr 2024) 5450 Wolfsberg - Auen – Wolfsberg, 5452 Wolfsberg - St.Margarethen - Weißenbach Thermalbad, 5454 Stadtverkehr Wolfsberg/ Wolfsberg Bahnhof - St.Stefan - Wolfsberg Bahnhof, 5456 Wolfsberg - St.Stefan - St.Marein - St.Michael – Wolfsberg, 5458 Wolfsberg - St.Michael im Lav. - St.Marein -St.Stefan – Wolfsberg, 5460 Stadtverkehr Wolfsberg/ Wolfsberg Bf - St.Marein i. Lav - Kleinedling - Wolfsberg Bf, 5462 Wolfsberg - St.Marein - Winkling – Wolfsberg beim Inhaber obiger Kraftfahrlinien zu bestellen. Ein weiterer Teil der zu bestellenden Leistung ist ferner die Schüler-Zubringung mit Kleinfahrzeugen ("8-Sitzer") auf mehreren Kurzstrecken im Stadt-Randgebiet sowie der Betrieb eines Kundenbüros. Die Bestellung erfolgt auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO (EG) Nr.1370/2007 über öffentliche Verkehrsdienste in Form eines Dienstleistungskonzessionsvertrages. Es ist eine besondere Genehmigung gemäß Kraftfahrliniengesetz (KflG) erforderlich. Es handelt sich gegenständlich um eine Zusatzbestellung gemäß § 23 KflG. Hauptzielgruppe: ErwerbspendlerInnen und tagespendelnde SchülerInnen, welche in den Siedlungskernen im vergabegegenständlichen Gebiet Südkärnten (Hauptort der Ausführung ist das Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Wolfsberg) wohnhaft sind. Die Definition der Siedlungskerne und deren Bedienungsstandards sind dem Regionalverkehrsplan des Landes Kärnten zu entnehmen (siehe unter https://2 / 2www.kaerntner-linien.at/fahrplaene-und-linien/regionalverkehrsplan-land-kaernten). Mindestbedienstandards im Schülerverkehr sind eine Reisemöglichkeit in Richtung der jeweiligen Schule rechtzeitig am Morgen sowie zwei bis drei Reisemöglichkeiten vom Schulstandort in Richtung der Wohnstandorte zu Mittag und/oder am Nachmittag mit bedarfsgerechten Abfahrtszeiten. Auf Basis eines langjährigen Durchschnittswertes sind pro Kalenderjahr 183 Schultage als Kalkulationsgrundlage/Jahr zu veranschlagen. Verpflichtende Teilnahme am Verkehrsverbund: Für Fahrpreisgestaltung und Tarifanwendung im Betrieb der Verkehrsdienste gelten die Verbundvorgaben des Verkehrsverbundes Kärntner Linien. Eine Verbundabgeltung sowie Fahrpreisersatz-Anteile (für die Schüler- u. Lehrlingsfreifahrt) werden gemäß der Allgemeinen Vorschrift der Verkehrsverbund Kärnten GmbH von dieser ausbezahlt und sind nur im kalkulatorischen Sinne Gegenstand des hier gegenständlichen Dienstleistungskonzessionsvertrages. Die jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung liegt mit ca. 245.700 km unter dem in Art 5 Abs. 4 VO (EG) 1370/2007 definierten Schwellenwert von 300.000 km. Der Auftraggeber behält sich - unter Berücksichtigung der vergebenen Schwellenwerte - ausdrücklich die Bestellung weiterer Verkehrsdienste (etwa Verkehr für zusätzliche Zielgruppen an schulfreien Tagen) sowie eine Förderung der Fuhrpark-Dekarbonisierung im Sinne einer Vertragsergänzung / Vertragsänderung im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung an den künftigen Betreiber als Konzessionsnehmer vor, wenn zusätzliche und/oder geänderte Verkehrsdienstleistungen erforderlich sind und eine Trennung dieser zusätzlichen Dienstleistungen von der ursprünglichen Dienstleistung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht nicht ohne wesentlichen Nachteil für den Auftraggeber und den Betrieb möglich ist oder eine Trennung zwar möglich wäre, die zusätzlichen Dienstleistungen aber für dessen Vollendung unbedingt erforderlich sind.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 16/12/2024
Laufzeit: 96 Monate
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtgemeinde Wolfsberg
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtgemeinde Wolfsberg
Registrierungsnummer: ATU37340409
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Wolfsberg
Postleitzahl: 9400
Land, Gliederung (NUTS): Unterkärnten (AT213)
Land: Österreich
Kontaktperson: Stadtgemeinde Wolfsberg
E-Mail: stadt@wolfsberg.at
Telefon: +434352537
Rollen dieser Organisation: 
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 20f11a47-3eb9-4aaf-891a-44351ec0266e  -  01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/11/2023 08:30:07 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 725982-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 231/2023
Datum der Veröffentlichung: 30/11/2023