726226-2022 - ErgebnisDeutschland-Stuttgart: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
OJ S 249/2022 27/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Stuttgart
Postanschrift: Ruppmannstraße 21
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 53.2
E-Mail: markus.moser@rpt.bwl.de
Telefon: +49 711904-15312
Fax: +49 711904-15091
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Fachberatung und Unterstützung bei der Umsetzung 3. Zyklus der HWRM-RL in Baden-Württemberg
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Zur Bearbeitung der unterschiedlichen Ebenen der Hochwasserrisikomanagementplanung in Baden-Württemberg ist für den dritten Zyklus – in den Jahren 2023-2027 – eine externe Unterstützung vorgesehen. Diese soll insbesondere das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) und nachgeordnete Behörden unterstützen. In Baden-Württemberg wurde in der vorläufigen Risikobewertung 2018 die Gewässerkulisse für das Hochwasserrisikomanagement der HWRM-RL auf insgesamt rund 12.000 Kilometer Gewässer erweitert. Für diese Gewässerkulisse ist die Fortschreibung, Dokumentation der Maßnahmen wie auch die Berichterstattung an die EU zu unterstützen. Ein Schwerpunkt wird die Entwicklung und Implementierung eines integrierten Wasserressourcenmanagements mit Blick auf die Klimaänderung. Einzubinden sind in jedem Fall die Themen Hochwasser, Starkregen, Wassermangel und urbanes Wassermanagement. Weiterhin sind unterschiedliche Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit ein Schwerpunkt der Arbeiten.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 845 712,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71313000 Umwelttechnische Beratung, 71318000 Beratungsdienste von Ingenieurbüros, 71356400 Technische Planungsleistungen, 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung, 79416000 Öffentlichkeitsarbeit, 90713000 Beratung in Umweltfragen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Hauptort der Ausführung: Stuttgart (Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg; RP Stuttgart), Karlsruhe (LUBW; RP Karlsruhe), Freiburg (RP Freiburg), Tübingen (RP Tübingen)
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Bearbeitung folgender Themen / Aufgaben in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Behörden und Akteuren:
1. Beratung und Unterstützung bei der Aktualisierung der vorläufigen Risikobewertung in Abstimmung mit den Entscheidungen der LAWA
2. Beratung und Unterstützung bei der Beurteilung von Wirkungszusammenhängen zwischen Hochwasser- und Niedrigwasserereignissen zur Integration des HWRM in ein klimawandelgerechtes Wasserressourcenmanagement und bei der Entwicklungen von Maßnahmen und deren Umsetzung.
Laufende Mitwirkung an der strategischen und organisatorischen Weiterentwicklung der Integration landesweiter wasserwirtschaftlicher Aufgaben in die übergeordneten Anforderungen des integrierten Wasserressoucenmanagements inklusive Monitoring.
3. Unterstützung bei der Berichterstattung der Ergebnisse des dritten Zyklus‘ gegenüber der EU-Kommission
Vorbereitung und fachliche Unterstützung der Berichterstattung der HWRM-Planung gegenüber der EU
Vorbereitung der strategischen Umweltprüfung (SUP) (bzw. des Nachweises, dass eine erneute SUP nicht erforderlich ist)
Vorbereitung der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung 2026
Vorbereitung der Veröffentlichung 2027
4. Unterstützung bei der Abstimmung und Koordination auf der Ebene der Bundesländer unter Beachtung der Entwicklungen im EU-weiten Kontext, insbesondere bei der Fortschreibung der HWRM-Pläne in den Flussgebietsgemeinschaften
5. Weiterentwicklung der Hochwasserstrategie Baden-Württemberg im Kontext des Klimawandels und eines nachhaltigen Wasserressourcenmanagements
Begleitung der Integration des SRRM in die HWRMP,
Entwicklung eines Konzepts zur Berücksichtigung des Themas Niedrigwasser in die Zukunftsstrategie Wasser
Entwicklung eines Konzepts zur Berücksichtigung eines integrierten Wasserressourcenmanagements im urbanen Raum
Begleitung der künftigen Entwicklungen im Kontext des Klimawandels
Unterstützung bei der Kooperation mit den Bereichen Krisenmanagement, Träger bedeutender Infrastruktur und anderen Ministerien (z.B. WLM, IM, MLR)
6. Begleitung der Umsetzung der Maßnahmen des HWRMs
Weiterentwicklung des Konzepts zur Unterstützung der Akteure bei der Umsetzung der Maßnahmen, um die Maßnahmenumsetzung im Kontext eines nachhaltigen Wasserressourcenmanagements
Beratung der Flussgebietsbehörden bei der konkreten Umsetzung
Weiterentwicklung des derzeitigen Systems zur Bewertung der Zielerreichung mithilfe des Status der Maßnahmenumsetzung,
Fachliche Unterstützung der Koordination mit der WRRL
7. Weiterentwicklung der Konzeption zur Fortschreibung der Dokumentation der Maßnahmen und Daten zum Hochwasserrisikomanagement für die Hochwasserrisikokarten und Maßnahmenberichte für den dritten Zyklus der HWRM-RL
Weiterentwicklung der Konzeption des Rückmeldeprozesses und Werkzeuge zur Kommunikation mit den Akteuren und Anpassung des bestehenden Prozesses zur Aktualisierung der Risikoinformationen
Abstimmung der Schnittstellen der Fortschreibung HWGK–HWRMP
Unterstützung UM und LUBW bei der Weiterentwicklung der landesweiten Hochwasserkennwerte.
8. Umsetzung und Weiterentwicklung der Konzeption zur Öffentlichkeitsarbeit zum HWRM in Baden-Württemberg.
Unterstützung bei der Aktualisierung und Weiterentwicklung der zentralen Internetplattform www.hochwasserbw.de und der Konzeption der aktiven Beteiligung der Öffentlichkeit zum HWRM im Kontext eines nachhaltigen Wasserressourcenmanagements
Unterstützung des Projektes „HWRM Kommunikation
9. Gremienarbeit:
Zum Auftrag gehört auch die die Unterstützung der Gremienarbeit in Baden-Württemberg. Die Teilnahme am Gremium Koordinierungsgruppe HWRM ist fest einzuplanen.
Vorbereitung und Teilnahme an der Koordinierungsgruppe HWRM (6xJahr);
Vorbereitung und Abstimmung der Statusberichte HWRM-Planung (alle 2 Monate);
Bei Bedarf Vorbereitung und Teilnahme an der Lenkungsgruppe Wasser (1xJahr);
10. Sonstige Leistungen
Teilnahme und Protokollführung an Planungsbesprechungen.
Eigenständige Abstimmung mit und Koordination von am Projekt fachlich Beteiligten.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Bewertung des Projektleiters hinsichtlich einer optimalen Leistungserfüllung / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Bewertung der weiteren Bearbeiter hinsichtlich einer optimalen Leistungserfüllung / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Bewertung Organisation / Kapazitäten / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Bewertung Gesamteindruck / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 25
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 174-492389
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Fachberatung und Unterstützung bei der Umsetzung 3. Zyklus der HWRM-RL in Baden-Württemberg
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
19/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: INFRASTRUKTUR & UMWELT Professor Böhm und Partner
Postanschrift: Julius-Reiber-Straße 17
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
E-Mail: mail@iu-info.de
Telefon: +49 61518130-0
Internet-Adresse: https://infrastruktur-umwelt.de/
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 846 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 845 712,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 07.01.2022:
„2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen
Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
22/12/2022