Durch pandemiebedingte äußere Umstände und dem Erfordernis, damit einhergehend zusätzliche Personalressourcen einzusetzen, bestand äußerste Dringlichkeit, die Serverkapazitäten der Kreisverwaltung anzupassen und ein Verhandlungsverfahren ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV durchzuführen.