Zusätzliche Angaben
Seit dem 18.10.2018 sind folgende Änderungen für EU-weite Vergaben gesetzlich wirksam:
- elektronische Veröffentlichung der EU-weiten Vergaben
- elektronische Kommunikation mit Bietern und Lieferanten- Annahme von Angeboten AUSSCHLIESSLICH auf ELEKTRONISCHEM Weg
(Es werden Angebote nur gewertet, wenn diese elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht wurden) Wir bitten dies dringend zu beachten! Bieterfragen müssen spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform gestellt werden. Fragen die zur Erläuterung, Konkretisierung oder Änderung der Vergabeunterlagen beitragen, werden bis Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir ab 01.06.2022 vor Zuschlagserteilung die gesetzlich vorgegebene Abfrage beim neu eingerichteten Wettbewerbsregister durchführen werden.