Ein Wechsel des AN und damit verbundene neue Ausschreibungen wären projektschädlich:
- Bei einer Neuausschreibung würden zusätzliche Planungskosten (z.B. Vorbereitung der
Ausschreibungen durch Planer) und Zeitverzüge entstehen. Allein die Neuausschreibungen
für alle o.g. Leistungen würde einen weiteren mind. 4- monatigen Zeitverzug
bedeuten.
- Die Koordinierung der Arbeiten auf der Baustelle würde durch weitere neue Auftragnehmer
enorm erschwert werden (Mehraufwand, aufgrund der Schnittstellenproblematik,
Gewährleistungsfragen und Übergabe).
- Schließlich wäre eine Neuausschreibung mit dem Risiko verbunden, dass die Angebotspreise
deutlich über denen der vertraglich gebundenen Firma liegen könnten, da die
Maßnahmen sehr kurzfristig umgesetzt werden müsste, um den Bauablauf nicht weiter
zu verzögern.
- Nachfolgende Ausbaugewerke werden höchstwahrscheinlich in ihrer Leistungserbringung eingeschränkt.