Beschreibung der Beschaffung
Bezogen werden können sollen zum einen die im Preisblatt (Anlage 3, Tabelle 1) aufgeführten Microsoft-Produkte.
Zum anderen wird ein vom AN gewährter Auf- bzw. Abschlag abgefragt, der für alle Beschaffungen von grundsätzlich unter den BMI-Rahmenverträgen verfügbaren Microsoft-Produkten (Lizenzen, Softwarewartung und erweiterte Sicherheitsupdates) gilt, die nicht explizit in Anlage 3, Tabelle 1, aufgeführt sind. Dabei kann es sich so-wohl um Neubedarfe als auch um Integrationen von Wartung in bereits bestehende Microsoft Verträge handeln.
Der AN sorgt für einen Leistungsbeginn zum 01.12.2023, sodass bestehende Softwarewartung aus auslaufenden Verträgen nahtlos weitergeführt werden kann. Das bedeutet konkret, dass die Vertragsgrundlage zur Bestellabwicklung mit Microsoft bis dahin geschaffen und die Bestellung seitens des AN gegenüber Microsoft soweit prozessiert wurde, dass der Betrieb am 01.12.2023 sichergestellt ist. Hierfür ist der Auftragnehmer verantwortlich.