726919-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Sanierung Verwaltungsgebäude II, Emden / Objektplanung - Gebäude und Innenräume (Denkmalschutz)
OJ S 211/2025 03/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Emden
E-Mailvergabe@emden.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSanierung Verwaltungsgebäude II, Emden / Objektplanung - Gebäude und Innenräume (Denkmalschutz)
BeschreibungDas Gebäudemanagement Emden plant die Sanierung des denkmalgeschützten Verwaltungsgebäudes II in Emden und lädt interessierte Architektur-/Ingenieurbüros ein, HOAI-Angebote für die Sanierungsmaßnahme einzureichen. Die Bauzeit wird auf ca. 24 Monate geschätzt.
Kennung des Verfahrensc757a69c-83ad-4915-a5e4-c029e6774112
Interne Kennung2025-135
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden, 92522200 Maßnahmen zur Erhaltung von historischen Gebäuden
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftRingstraße 38b  
StadtEmden
Postleitzahl26721
Land, Gliederung (NUTS)Emden, Kreisfreie Stadt (DE942)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYKRCXQ# Bewerber haben die Teilnahmeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich und noch vor Abgabe der Bewerbung die benannte Kontaktstelle in Textform darauf hinzuweisen. Nutzen Sie hierfür im jeweiligen Projektraum die Funktion "Kommunikation".
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachungAuftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenAnforderungen gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 bezüglich Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
BetrugZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelSanierung Verwaltungsgebäude II, Emden / Objektplanung - Gebäude und Innenräume (Denkmalschutz)
BeschreibungBei dem Vorhaben handelt es sich um die Sanierung des Verwaltungsgebäudes II aus dem Baujahr 1902. Das Gebäude weist erhebliche bauliche Mängel auf, die eine umfassende Sanierung erforderlich machen. Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen insbesondere: - die energetische Sanierung des Gebäudes, - die Instandsetzung sämtlicher Holz-Kastenfenster, - die Dämmung der Innenseiten der Außenwände, - die Schließung aller Heizungsnischen, - die Sanierung des Dachs einschließlich aller Dachgauben, - brandschutztechnische Maßnahme: Planung einer Flucht-Außentreppe zur Herstellung eines zweiten baulichen Rettungswegs für den Ratssaal, Fluchttreppe soll über alle Geschosse bis ins oberste Geschoss geführt werden - sowie die Umnutzung des derzeit als Mädchenschule genehmigten Gebäudes zu Verwaltungszwecken. Da das Gebäude unter Denkmalschutz steht, sind alle geplanten Maßnahmen im Vorfeld mit der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Die Kostengruppe 400 (Technische Anlagen) wird nicht durch den Planer abgefragt, da hierfür bereits ein Fachplaner beauftragt wurde. Ein Brandschutzkonzept sowie ein energetisches Gesamtkonzept liegen bereits vor. Auch die Planung der künftigen Bürogestaltung wurde von einem externen Planungsbüro erstellt und zeichnerisch umgesetzt. Die Beantragung von Fördermitteln ist vorgesehen. Es müssen nicht alle Gewerke zeitgleich ausgeschrieben werden. Wir setzen jedoch voraus, dass die ersten Bauarbeiten spätestens zum Herbst 2026 beginnen werden. Kosten: Die Baukosten für die Kostengruppe 300 dürfen maximal 4.160.000,00 EUR netto betragen. Diese Beträge dürfen nicht überschritten werden. Die im GME enthaltenen Kostenberechnungen dienen als Grundlage zur Angebotsanfrage und stellen eine erste Orientierung dar. Die anrechenbaren Kosten werden jedoch erst nach Zuschlagserteilung durch die Kostenberechnung des beauftragten Planungsbüros verbindlich festgelegt. Diese bilden anschließend die vertragliche Basis für die weitere Planung und Umsetzung.
Interne Kennung2025-135
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden, 92522200 Maßnahmen zur Erhaltung von historischen Gebäuden
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftRingstraße 38b  
StadtEmden
Postleitzahl26721
Land, Gliederung (NUTS)Emden, Kreisfreie Stadt (DE942)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums- Allgemeine Unternehmenspräsentation (Kurzvorstellung) - Vorstellung des Leistungsportfolios (Kernkompetenz Denkmalschutz) - Eigenerklärung zur Eignung (freiberufliche Leistungen) - Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung EU 2022/1269 (Sanktionen) - Nachweis über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungskopie)

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsBenennung von zwei vergleichbaren Referenzprojekten denkmalgeschützter Gebäude: (Referenz nicht älter als fünf Jahre!) 40% Referenzprojekt-Nr.: 1 / Unterkriterien: 8% Projektgegenstand 8% Projektleistung 8% Projektvolumen 8% Projektumfang und Komplexität 8% Erbrachte Leistungsphasen (HOAI) 40% Referenzprojekt-Nr.: 2 / Unterkriterien: 8% Projektgegenstand 8% Projektleistung 8% Projektvolumen 8% Projektumfang und Komplexität 8% Erbrachte Leistungsphasen (HOAI)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau)80,00

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums20% Allgemeine Angaben zum Unternehmen (Ingenieurbüro) 10% Anzahl aller umgesetzten Projekte denkmalgeschützter Gebäude (abgeschlossen) 5% Anzahl beschäftigter Architekten/Ingenieure (aktuell) 5% Durchschnittlicher Nettogesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022-2024)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau)20,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungHonorarangebot
Beschreibung50% Angebotsendsumme des Honorarangebotes
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungProjektteam
Beschreibung30% Organisation des Projektteams 10% Qualifikation des Projektteams 10% Erfahrung des Projektteams Der zugehörige Bewertungsmaßstab zur Erfüllung dieser Kriterien wird in der zweiten Phase des Vergabeverfahrens mit der "Aufforderung zur Angebotsabgabe" bekanntgegeben.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen01/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYKRCXQ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYKRCXQ
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung07/01/2026
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYKRCXQ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge01/12/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDer zulässige Umfang von Nachforderungen richtet sich nach § 56 VgV und unterliegt in diesem Rahmen dem Ermessen des Auftraggebers.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsIm Fall der Auftragsvergabe an eine Bewerber-/Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformGesamtschuldnerisch
Finanzielle Vereinbarung- Architekten-/Ingenieurvertrag (in Phase 2 dieses Vergabeverfahrens) - Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen (in Phase 2 dieses Vergabeverfahrens)
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Eine Rüge ist an die Stadt Emden zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Emden
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStadt Emden
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Emden
Registrierungsnummer034020000000-0-46
PostanschriftFrickensteinplatz 2
StadtEmden
Postleitzahl26721
Land, Gliederung (NUTS)Emden, Kreisfreie Stadt (DE942)
LandDeutschland
KontaktpersonFachdienst Verwaltungsdienste
E-Mailvergabe@emden.de
Telefon+49 4921-871351
Fax+49 4921-871582
Internetadressehttps://www.emden.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 413115-3306
Fax+49 413115-2943
Internetadressehttps://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung917ac517-7707-4e11-8709-f8047ba35ea1  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung30/10/2025 16:00:13 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung726919-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe211/2025
Datum der Veröffentlichung03/11/2025