Hauptort der Ausführung:
51373 Leverkusen / 40764 Langenfeld
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Erweiterung der EÜ/FU z.T. inkl. Errichtung LSW (Bauausführung inkl. Ausführungsplanung)
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 18/12/2019Ende: 13/02/2023
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 19FEI40760
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 10/12/2019
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Bauunternehmen Echterhoff GmbH & Co. KG
Postanschrift: Industriestrasse 9
Ort: Westerkappeln
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49492
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 5 921 790,15 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 27/11/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hauptort der Ausführung:
51373 Leverkusen / 40764 Langenfeld
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Erweiterung der EÜ/FU z.T. inkl. Errichtung LSW (Bauausführung inkl. Ausführungsplanung)
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 18/12/2019Ende: 13/02/2023
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 5 921 790,15 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Bauunternehmen Echterhoff GmbH & Co. KG
Postanschrift: Industriestrasse 9
Ort: Westerkappeln
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49492
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
MKA 106 - Leistungsverschiebung zur Herstellung Längsverbau - EÜ Katzbergstraße
(MKA 106_63)
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Da Vorleistungen Dritter noch nicht abgeschlossen waren, musste der AN die Herstellung des Längerverbaus an der EÜ Katzbergstraße verschieben und neu disponieren. Hierfür sind ihm Mehrkosten entstanden.Die Herstellung des Längerverbaus ist eine hauptvertraglich durch den AN zu erbrigende Leistung. Die Ursache der entstehenden Zusatzkosten entspringt nicht der Verantwortungssphäre des AN und konnte bei der Angebotsabgabe noch nicht berücksichtigt werden. In Anbetracht der geringen Mehrleistungen und Zusatzkosten verändert sich der Gesamtcharakter des Auftrages nicht. Eine Vergabe an einen anderen AN wäre daher unwirtschaftlich.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)