Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
LÄ2 - Die Errichtung der LSW im Zusammenhang mit Baubetrieblichen Störung der Oberleitung in Sperrpausenzeit mit Bedarf ein zusätzlicher BÜ, Abstimmungen und Koordinationsleistungen der BÜ um die Sperrpause nicht zu gefährden. Auch die Durchführung der 4 LüDora Fahrten innerhalb der SPP die nicht vorhersehbar waren. Die Unterstützung durch BÜ für Leistungsbeauftragung eine andere Sicherungsfirma, wegen Teil Absage der beauftragte Sicherungsfirma.Wirtschaftlich und projektspezifisch ist es sinnvoll und notwendig, die Fa. DB&C GmbH weiterhin zu beauftragen, da als aktueller leitender BÜB dieses Verfahrens, ist er als eingewiesene Person wichtig, auch gegenüber der Anlagenverantwortlichen, Behörden und erforderlichen umfangreichen Streckenkenntnisse um die Arbeiten ohne betriebliche Einschränkungen durchzuführen.