Fachplanung Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung und Sanitär für den Neubau eines Museumsdepots
Referenznummer der Bekanntmachung: V-2022-41
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Neubau eines Museumsdepots für das Gäubodenmuseum der Stadt Straubing mit Depotflächen für Archäologie und Stadtgeschichte sowie den erforderlichen Funktions- und Nutzungsbereichen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Niedrigstes Angebot: 112 403,72 EUR / höchstes Angebot: 210 261,07 EUR das berücksichtigt wurde
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Gewerbepark Alburg, Arndt-Sallinger-Straße, 94315 Straubing
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI 2021 für die Anlagengruppen 1, 2 und 3 für den Neubau eines Museumsdepots in Straubing (AG 1: LPH 1 bis 9; AG 2 und AG 3: LPH 1 bis 3 und 5 bis 9).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Kriterium 1: Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung betrauten Projektteams / Gewichtung / Gewichtung: 30
Kostenkriterium - Name: Kriterium 2: Darstellung und Herangehensweise an das Projekt / Gewichtung / Gewichtung: 30
Stufenweise Beauftragung ohne Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung (Stufe 1: LPH 1 u. 2; Stufe 2: LPH 3 u. 4; Stufe 3: LPH 5 u. 6; Stufe 4: ingenieurtechnische Kontrolle).
Beauftragung der Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI 2021 für die Anlagengruppen 8 (LPH 1 bis 3 und 5 bis 9).
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 204-580935
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: V-2022-41
Bezeichnung des Auftrags:
Fachplanung Technische Ausrüstung für den Neubau eines Museumsdepots
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 19/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 10
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Nigl + Mader GmbH
Ort: Röhrnbach
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94133
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses Niedrigstes Angebot: 112 403,72 EUR / höchstes Angebot: 210 261,07 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Stadt Straubing - Vergabestelle