VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Der Fernwärmesektor gehört gegenwärtig noch zu einen der wenigen nicht regulierten Bereiche der Versorgungswirtschaft. Fernwärmeversorgungsunternehmen beherrschen meist ihr lokales Versorgungsgebiet.
Die EVH GmbH nimmt in Halle eine marktbeherrschende Stellung ein. Ihr Tochterunternehmen "NETZ Halle GmbH" betreibt das Fernwärmenetz. Somit gibt es keine nennenswerte Alternative vor Ort. Entsprechend den jüngsten Entscheidungen bestünde zwar die Möglichkeit einer Drittbelieferung durch das Wärmeversorgungsnetz der örtlichen Versorger, allerdings ist diese Alternative gegenwärtig nicht umsetzbar. Im Gegensatz zu den Strom- und Gasmärkten ist der Fernwärmemarkt nicht liberalisiert, d. h. der lokale Fernwärmelieferant ist in aller Regel der einzige Anbieter innerhalb des jeweiligen Netzgebietes, da die Fernwärmenetze typischerweise in sich geschlossene wasser- oder dampfbasierte Versorgungssysteme sind. Damit bestehen in der Fernwärmeversorgung Monopolstrukturen. Würde es durchleitungswillige Wärmeerzeuger geben, wäre eine Verweigerung des Zugangs zum Fernwärmenetz ebenfalls denkbar, weil der Vertrieb ebenso wie der Netzbetrieb aus einer Hand fungiert. Gegenwärtig wäre ein Anbieterwechsel daher nur möglich, wenn das komplette Heizsystem umgestellt werden würde. Dies ist nicht zu erwarten. Der MDR beabsichtigt, nach Verstreichen der Frist des § 135 Abs. 3 Ziff. 3 GWB einen Vertrag mit der EVH GmbH in Halle abzuschließen.