Wie im vorliegenden Vergabevermerk umfassend dargestellt und dokumentiert, handelt es sich - basierend auf einer geprüften wissenschaftlichen Evaluation durch mehrere Gutachter - um die Beschaffung eines speziellen, exzellent 3D-bildgebenden Massenspektrometers höchster Auflösung und Robustheit jenseits mechanischer Beschränkungen des Herstellers Bruker Daltonics GmbH & Co. KG in der Ausführung als timsTOF flex MALDI-2 LC, u.a. ausgestattet mit einem zusätzlichen Laser für die Post-Ionisierung, adaptiver Laserpositionskorrektur, binären kühl- und heizbaren Hochdruck-Chromatographiesystem (UHPLC System) bei der Anwendung sehr geringer Totvolumina und vakuumisolierten, beheizten Elektrospray-Ionenquellen (MALDI+ESI Ionization) zur Analyse von Metaboliten aus Bakterienkolonien fester Oberflächen und/oder aus eukaryotischen Wirtszellen.
Vornehmlich bei eng verwandten Metaboliten, die sich bspw. hinsichtlich ihrer Aminosäure- oder Fettsäurezusammensetzung und der Konfiguration ihrer Bausteine sehr geringfügig unterscheiden, ermöglicht das System den vollständigen Nachweis und die eindeutige Identifizierung aller vorhandenen Derivate und die Bestimmung der jeweiligen Metabolitenklasse.
Die vorhandenen technischen Ausstattungsmerkmale des Gerätes, wie die technische Bauart, Ausführung und Leistungsmerkmale, sind gegenwärtig auf dem Markt als einzigartig zu bezeichnen und durch diverse nationale und internationale Patente, als auch Alleinvertriebsrechte des Herstellers geschützt. Auftraggeber und Auftragnehmer unterliegen einer Verschwiegenheitsvereinbarung (NDA).
Aufgrund dieser Ausschließlichkeitsrechte erfolgte eine rechtmäßige Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Das Vergaberecht findet Anwendung wie folgt:
§ 14 Abs. 4 Ziffer 2 lit. b) VgV: [...] wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
§ 14 Abs. 4 Ziffer 2 lit. c) VgV: [...] wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten.