729973-2022 - ErgebnisDeutschland-Bonn: Öffentlichkeitsarbeit
OJ S 250/2022 28/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmbf.bund.de
Adresse des Beschafferprofils: https://evergabe-online.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung zur Planung und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen für das Bundesministerium für Bildung und Forschung
Referenznummer der Bekanntmachung: 04513-8/2(2022)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79416000 Öffentlichkeitsarbeit
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Kommunikationsmaßnahmen, mit Ausnahme von Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 145 623 460,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79416100 Verwaltung von Öffentlichkeitsarbeit, 79416200 Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, 79341400 Werbekampagnen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) obliegt die Förderung von Bildung und Forschung in Deutschland. Die regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit bzw. Fachinformation des BMBF ist auf eine gezielte und dialogorientierte Information ausgerichtet. Über diese Rahmenvereinbarung sollen Kommunikationsmaßnahmen, mit Ausnahme von Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen umgesetzt werden. Das Leistungsspektrum reicht dabei von einzelnen Maßnahmen bis hin zu großen und mehrjährigen Kampagnen. Die Maßnahmen können sich sowohl an ein spezifische als auch an eine breite Zielgruppe richten. Insbesondere die Planung und Umsetzung zur Kommunikation von politischen Maßnahmen sind Bestandteil der Rahmenvereinbarung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzepte / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoption von zweimal je ein Jahr
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 155-443146
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 04513-8/2(2022)
Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung zur Planung und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen für das Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
19/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: neues handeln AG
Postanschrift: Lindenstraße 20
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50674
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 145 623 460,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 145 623 460,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle im BMBF
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung
informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung
erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen
Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen
Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend
gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen
spätes-tens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem
hingewiesen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle im BMBF
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23/12/2022