730453-2022 - ErgebnisDeutschland-Unterschleißheim: Elektrizität
OJ S 250/2022 28/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Unterschleißheim
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Unterschleißheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85716
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Daniel Bauer
E-Mail: bauerd@ush.bayern.de
Fax: +49 8931009259
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.unterschleissheim.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung von Ökostrom
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
09310000 Elektrizität
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien für das Jahr 2023
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 260 504,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Stadtgebiet Unterschleißheim
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Ökostrom für die Abnahmestellen der Stadt Unterschleißheim
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
Für die Vergabemaßnahme lagen die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV vor. Es lagen äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen vor, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, und die es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind. Nach Auffassung des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bayerischen Innenministeriums liegen solche unvorhersehbaren äußerst dringenden Gründe insbesondere bei Energiebeschaffungen vor, die im Zusammenhang mit der besonderen, durch den Ukrainekrieg begründeten Herausforderungen stehen (Schreiben BMWK vom 13.04.2022 – Az. IB6 – 206 – 000#010; Schreiben des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 03.11.2022 Az. B3-1512-33-24). Die Stadt hatte bereits ein offenes Verfahren im Rahmen einer Bündelausschreibung durchgeführt. In diesem konnte jedoch mangels Angeboten kein Zuschlag erteilt werden. Die Mindestfrist für die Durchführung eines beschleunigten erneuten Offenen Verfahrens beträgt 15 Tage (vgl. § 15 Abs. 3 VgV). Hinzu kommt, dass vor Zuschlagserteilung die 10-tägige Wartefrist nach § 134 Abs. 2 GWB einzuhalten ist. Auch ein beschleunigtes Offenes Verfahren hat daher mit Vorbereitung und Auswertung eine Dauer von rund einem Monat. Das hätte bedeutet, dass voraussichtlich erst Mitte Dezember ein Ausschreibungsergebnis vorgelegen hätte. Die danach verbleibende Zeit für eine Reaktion, wenn wieder keine Angebote eingangen wären, erscheint als deutlich zu kurz. Hinzu kommt, dass nach einer erfolgten Markterkundung in der derzeitigen Marktsituation Angebote für Stromlieferungen nur mit äußerst kurzen Bindefristen (maximal zwei Stunden bzw. noch kürzer) abgegeben werden. Daher war zu befürchten, dass in einem Offenen Verfahren mit einer Bindefrist, die mindestens die Vorinformationsfrist von 10 Tagen umfasst hätte, wiederum keine oder nur Angebote mit erheblichen Risikozuschlägen eingereicht worden wären. Es bestand damit die Gefahr, dass die Versorgung der Stadt mit elektrischer Energie ab dem Jahr 2023 nicht mehr gewährleistet gewesen wäre.
Die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit sind der Stadt Unterschleißheim nicht zuzurechnen.Sie sind durch die außergewöhnliche Marktsituation bedingt, welche mit der Ukrainekriegs-bedingten Energiekrise zusammenhängt.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von Ökostrom
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/11/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Gemeindewerke Oberhaching GmbH
Postanschrift: Bajuwarenring 17
Ort: Oberhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.gemeindewerke-oberhaching.de/
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1 260 504,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 231 720,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt davon unberührt,
— der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat,
— mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Nachtragsvereinbarung ist bereits abgeschlossen worden. Ein wirksam geschlossener Vertrag kann grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden (vgl. § 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Allerdings kann nach § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren die Unwirksamkeit der Nachtragsvereinbarung festgestellt werden. Insoweit gelten nach § 135 Abs. 2 GWB jedoch bestimmte Fristen. Diese Bestimmung lautet: „Die Unwirksamkeit (...) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23/12/2022