Zusätzliche Angaben
Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren
Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem:einer der Preisträger:innen die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen. Die Verfasser:innen, der im Wettbewerb mit Preisen prämierten Arbeiten, werden als Bieter:innen zu einem Verhandlungsverfahren nach VgV eingeladen.
Bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts wird die Auftragsverhandlung zuerst nur mit dem:der ersten Preisträger:in geführt. Sollte die Exklusivverhandlung mit dem:der ersten Preisträger:in scheitern, können die Verhandlungen auch mit den weiteren Preisträger:innen aufgenommen werden.
Arbeitsgemeinschaften aus dem Wettbewerb treten im VgV-Verfahren als Bietergemeinschaften auf. Bietergemeinschaften dürfen nach Abschluss des Wettbewerbs nicht erweitert werden. Eine Eignungsleihe kann jedoch über Subunternehmen erfolgen.
Eignungskriterien
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen Bieter:innen oder Bietergemeinschaften spätestens 15 Kalendertage nach dem Abschluss des Wettbewerbs Eignungskriterien nachweisen. Bieter:innen bzw. die Bietergemeinschaften, die nicht die Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen haben, werden nicht zum Verhandlungsverfahren eingeladen.
Alle folgend benannten Eignungskriterien sind nachzuweisen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme
-- für Architekt:innen über mindestens 3.000.000 EUR für Personenschäden und 3.000.000 EUR für sonstige Schäden und
-- für Landschaftsarchitekt:innen über mindestens 1.500.000 EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für sonstige Schäden.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Namentliche Benennung von
- mindestens 3 technischen Mitarbeiter:innen für Architektur einschließlich dem:der Büroinhaber:in / Geschäftsführer:in mit abgeschlossenem Studium der Architektur sowie
- mindestens 1 technischer Mitarbeiter:in mit abgeschlossenem Studium der Landschaftsarchitektur, jeweils mit Abschluss als Diplom, Bachelor, Master an einer Universität oder (Fach-) Hochschule) oder vergleichbarer Abschluss.
Verhandlungsverfahren
Eine Beurteilungskommission aus Vertreter:innen der Ausloberin führt ein Gespräch anhand eines Katalogs über die Zuschlagskriterien mit einer Wertungswichtung der einzelnen Kriterien. Nach dem Abschluss des Wettbewerbs wird den Bieter:innen zeitnah der Tag für das Verhandlungsverfahren und der Katalog mit den Zuschlagskriterien mit differenzierter Bepunktung der einzelnen Kriterien bekannt gegeben.
Zuschlagskriterien
Der Auftrag wird an eine:n Bieter:in oder eine Bietergemeinschaft vergeben, der:die alle Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen hat und der:die höchste Bewertung gemäß den Zuschlagskriterien und Wichtung im Verhandlungsverfahren erreicht. Die Zuschlagkriterien sind in den Vergabeunterlagen bekanntgegeben.
Auftragsumfang
Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger:innen mit den Planungsleistungen beauftragen,
- sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegen steht (§ 8 Abs. 2 RPW) und
- soweit und sobald die Wettbewerbsaufgabe realisiert werden soll.
Die Planungsleistungen umfassen die Leistungsbilder
- des Hochbaus die Leistungsbilder der HOAI 2021 für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 ff HOAI, sowie
- der Freianlagen die Leistungsbilder der HOAI 2021 für Freianlagen gemäß § 39 ff HOAI.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise
- zunächst in einer ersten Stufe für die Leistungsphasen 1 bis 3
- in einer zweiten Stufe nach Zuwendungsbescheid der Förderstelle für die Leistungsphasen 4 und 5
- sowie optional in einer dritten Stufe für die Leistungsphasen 6 bis 9.
Weiteres ist in den Vergabeunterlagen bekanntgegeben.